Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2011
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 15. Juni 2011
Aufgrund des Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch § 13 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2011 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
2.075.600 € |
|
und | ||
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
212.000 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1) | Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.128.400 € festgesetzt. |
(2) | Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind | 564.200 €. |
|
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt: |
Bezirk Niederbayern | 225.680 € | |||
Bezirk Oberpfalz | 225.680 € | |||
Landkreis Regensburg | 67.704 € | |||
Stadt Regensburg | 22.568 € | |||
Gemeinde Alteglofsheim | 22.568 € | 564.200 € | ||
1.128.400 € |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Herbert Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender
Landrat
Verbandsvorsitzender