Veröffentlichung AllMBl. 2011/09 S. 460 vom 15.06.2011

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2011
 
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 15. Juni 2011
 
 
Aufgrund des Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch § 13 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2011 folgende Haushaltssatzung:
 
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.075.600 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit

212.000 €
ab.
 
 
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
 
 
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
 
 
§ 4
(1) Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.128.400 €  festgesetzt.
(2) Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind
564.200 €.
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung
folgendermaßen umgelegt:
Bezirk Niederbayern 225.680 €
Bezirk Oberpfalz 225.680 €
Landkreis Regensburg 67.704 €
Stadt Regensburg 22.568 €
Gemeinde Alteglofsheim 22.568 € 564.200 €
1.128.400 €
 
 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
 
 
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
 
 
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
 
Herbert Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender