7815-L
Änderung der Geschäftsordnung
für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern
für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 20. Dezember 2011 Az.: E7-0203-1/2
I.
Die Geschäftsordnung für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern (ALEGO) vom 27. Januar 2009 (AllMBl S. 76) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 1.3 Satz 1 werden die Worte „des höheren technischen Verwaltungsdienstes für Ländliche Entwicklung“ durch die Worte „der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Ländliche Entwicklung, die in der vierten Qualifikationsebene eingestiegen sind“ ersetzt.
- 2.
- In Nr. 1.4 Satz 3 werden die Worte „des höheren Dienstes oder vergleichbaren Beschäftigten“ durch die Worte „, die grundsätzlich mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 innehaben oder vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 3.1.1 Satz 2 werden die Worte „Beamtinnen und Beamte des höheren und des gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Beschäftigte können“ durch die Worte „Nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 1 AGFlurbG können Beamtinnen und Beamte sowie vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt.
- 4.
- In Nr. 3.3.3 Buchst. c werden die Worte „aller Laufbahnen“ durch die Worte „der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Ländliche Entwicklung“ ersetzt.
- 5.
- In Nr. 4.1 Satz 6 werden die Worte „des höheren und gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Beschäftigte“ durch die Worte „der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, welche mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehaben sowie vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt.
- 6.
- In Nr. 4.2.3 Buchst. e wird das Wort „Laufbahnprüfungen“ durch das Wort „Qualifikationsprüfungen“ ersetzt.
II.
Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor