2330-I
Änderung des
Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms
zur Förderung von Eigenwohnraum
Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms
zur Förderung von Eigenwohnraum
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 6. August 2012 Az.: IIC1-4764.6-002/12
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Januar 2005 (AllMBl S. 9), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. April 2012 (AllMBl S. 331), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Worte „für die Dauer von zehn Jahren“ gestrichen.
- b)
- In Satz 2 werden die Worte „für die Dauer von zehn Jahren“ gestrichen.
- 2.
- In Nr. 8.2 Satz 1 werden die Worte „zehn Jahren“ durch die Worte „Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsdauer gegebenenfalls“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 8.3 Satz 2 werden die Worte „erstmals also nach zehn Jahren“ sowie die Kommas vor und nach diesen Worten gestrichen.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor