792-L
Änderung der Richtlinien
für die Hege und Bejagung des
Schalenwildes in Bayern
für die Hege und Bejagung des
Schalenwildes in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 31. August 2012 Az.: F8-7902.1-1/7
I.
Abschnitt I Nr. 10 der Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern vom 9. Dezember 1988 (AllMBl 1989 S. 73), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 23. März 2004 (AllMBl S. 106), wird folgender Abs. 2 angefügt:
„Es besteht für Hundeführer die Möglichkeit, Jagdhunde auf der Grundlage entsprechender Gatterordnungen in eigens dafür betriebenen Schwarzwildgattern auf die weidgerechte Schwarzwildjagd vorzubereiten und im Rahmen einer Verhaltensüberprüfung deren Eignung festzustellen. Aus Gründen des Tierschutzes sind die Schwarzwildgatter laufend von erfahrenen und weisungsbefugten Personen zu betreuen.“
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor