2122.1-UG
Änderung der Bekanntmachung
über den Vollzug des Gesetzes
über die berufsmäßige Ausübung
der Heilkunde ohne Bestallung
über den Vollzug des Gesetzes
über die berufsmäßige Ausübung
der Heilkunde ohne Bestallung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
für Umwelt und Gesundheit
vom 10. September 2012 Az.: 32-G8584.1-2012/22-1
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über den Vollzug des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilprG) vom 27. Januar 2010 (AllMBl S. 21) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 5.3.4.1 erhält folgende Fassung:
„Die Überprüfung wird ausschließlich mündlich durchgeführt.“
- 2.
- Nr. 5.3.4.2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Worte „Der mündliche Teil der“ durch das Wort „Die“ ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Worte „Bei seiner Gestaltung soll“ durch die Worte „Dabei sollen“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 5.3.4.3 werden in Satz 1 die Worte „den mündlichen Teil der“ durch das Wort „die“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.
Michael H ö h e n b e r g e r
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor