7803.2-L
Änderung der Richtlinien für die Förderung
von Baumaßnahmen im Bereich
der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen,
Fachakademien
und überbetrieblichen Ausbildungsstätten
von Baumaßnahmen im Bereich
der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen,
Fachakademien
und überbetrieblichen Ausbildungsstätten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 1. Oktober 2012 Az.: A1-7107-638
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien und überbetrieblichen Ausbildungsstätten (BauFöR) vom 31. Mai 2007 (AllMBl S. 585), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. März 2012 (AllMBl S. 257), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 2.4 erhält folgende Fassung:
„den Neubau oder den Erwerb einschließlich Umbau bzw. Instandsetzung eines Gebäudes, soweit dadurch ein an sich notwendiger Neubau entbehrlich wird, für staatliche Technikerschulen einzelner Fachrichtungen mit landesweiter und herausgehobener Bedeutung,“
- 2.
- Die bisherige Nr. 2.4 wird Nr. 2.5.
- 3.
- Der Wortlaut der bisherigen Nr. 2.5 wird der neuen Nr. 2.5 angefügt.
- 4.
- Nr. 4.2 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen ist bei Maßnahmen nach Nr. 2.4 ein erhöhter Fördersatz von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, höchstens 3,0 Mio. € möglich.“
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2012 in Kraft.
Martin N e u m e y e r
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor