Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
– erneutes Anhörungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
– erneutes Anhörungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 12. November 2012 Az.: IX/3–9125a3/62/6
Der Ministerrat hat am 22. Mai 2012 den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen. Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 20. Juni 2012 bis 21. September 2012 eine Anhörung durchgeführt. Über mögliche Änderungen im Entwurf des LEP entscheidet der Ministerrat. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Ministerrat am 28. November 2012 wird gemäß Art. 16 Abs. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) ein Anhörungsverfahren zu den ggf. beschlossenen Änderungen durchgeführt. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wird das Anhörungsverfahren ggf. mit Schreiben vom 30. November 2012 einleiten. Gemäß Art. 16 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 BayLplG ist der geänderte Entwurf des LEP zur Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der obersten Landesplanungsbehörde auszulegen und in das Internet einzustellen. Dementsprechend wird der geänderte Entwurf des LEP ggf. in der Zeit vom 5. Dezember 2012 bis 14. Januar 2013 während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 16:15 Uhr und Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr) beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie – oberste Landesplanungsbehörde –, Prinzregentenstraße 24, Zi. 220, 80538 München, ausgelegt. Der Planentwurf wird im genannten Zeitraum ggf. auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (www.stmwivt.bayern.de) unter Landesentwicklung in das Internet eingestellt.
Es besteht für jedermann ggf. die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Postanschrift: 80525 München) bis zum 14. Januar 2013. Gemäß Art. 16 Abs. 5 Satz 3 BayLplG können Stellungnahmen ggf. nur zu den Änderungen im Entwurf des LEP abgegeben werden. Die Äußerung kann ggf. auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail: poststelle@stmwivt.bayern.de).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Dr. Robert Schreiber
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent