7824-L
Änderung der Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen
zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen
zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 19. November 2012 Az.: L-7407-1/103
Nr. 5.2.2 der Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen vom 30. April 2012 (AllMBl S. 470) erhält folgende Fassung:
- „5.2.2
- Schafe
- –
- 30 €/Jahr für Schafe der Rassen „Alpines Steinschaf“, „Krainer Steinschaf“ und „Brillenschaf“ sowie
- –
- 25 €/Jahr für Schafe der Rassen „Rhönschaf“, „Coburger Fuchsschaf“, „Weißes Bergschaf“, „Braunes Bergschaf“ und „Waldschaf“.
Die Prämien für Mutterschafe und Vatertiere werden festgesetzt auf jährlich:
Maßgebend für die Prämiengewährung ist der im Zuchtbuch eingetragene Zuchttierbestand jeweils am 1. Januar des Jahres der Antragstellung. Der Gesamtförderbetrag ist insgesamt auf 3.000 € je Betrieb und Jahr begrenzt.“
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor