Veröffentlichung AllMBl. 2012/16 S. 1068 vom 19.11.2012

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 414848512c4fc91848fb0dfb13f0d5fd41212c9208cbcca3d2dd4a9892cd1adc

 

Az.: L-7407-1/103
7824-L
7824-L
Änderung der Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen
zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 19. November  2012 Az.: L-7407-1/103
 
Nr. 5.2.2 der Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen vom 30. April 2012 (AllMBl S. 470) erhält folgende Fassung:
„5.2.2
Schafe
Die Prämien für Mutterschafe und Vatertiere werden festgesetzt auf jährlich:
30 €/Jahr für Schafe der Rassen „Alpines Steinschaf“, „Krainer Steinschaf“ und „Brillenschaf“ sowie
25 €/Jahr für Schafe der Rassen „Rhönschaf“, „Coburger Fuchsschaf“, „Weißes Bergschaf“, „Braunes Bergschaf“ und „Waldschaf“.
Maßgebend für die Prämiengewährung ist der im Zuchtbuch eingetragene Zuchttierbestand jeweils am 1. Januar des Jahres der Antragstellung. Der Gesamtförderbetrag ist insgesamt auf 3.000 € je Betrieb und Jahr begrenzt.“
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
 
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor