Aufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen
Einbeziehung der Öffentlichkeit gemäß Art. 31 Abs. 1 BayLplG
Einbeziehung der Öffentlichkeit gemäß Art. 31 Abs. 1 BayLplG
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 15. Februar 2012 Az.: IX/3-9170/57/1
Der Freistaat Sachsen hat am 20. Dezember 2011 den Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen beschlossen und hierzu mit Schreiben vom 13. Januar 2012 die Anhörung eingeleitet. Gemäß Art. 31 Abs. 1 Satz 1 BayLplG sind die Entwürfe außerbayerischer Raumordnungspläne, die mit der obersten Landesplanungsbehörde abgestimmt werden, zur Einbeziehung der Öffentlichkeit bei den höheren Landesplanungsbehörden, in deren Zuständigkeitsbereich Auswirkungen des Raumordnungsplans zu erwarten sind, auszulegen und durch die oberste Landesplanungsbehörde in das Internet einzustellen. Dementsprechend ist der Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen in der Zeit vom 28. Februar 2012 bis 27. März 2012 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) bei der Regierung von Oberfranken – höhere Landesplanungsbehörde – in Zimmer K 205 ausgelegt. Der Planentwurf ist im genannten Zeitraum auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (www.stmwivt.bayern.de) unter Landesentwicklung in das Internet eingestellt.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Postanschrift: 80525 München) bis zum 28. März 2012. Die Äußerung kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail: poststelle@stmwivt.bayern.de).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Ministerialrat