Veröffentlichung AllMBl. 2012/03 S. 213 vom 01.03.2012

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Az.: IID3-43271.0-004/06 und 62-FV 6220-021-3867/12
605-I
605-I
Änderung der Richtlinien für Zuwendungen
des Freistaates Bayern zu Straßen- und
Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern und der Finanzen
vom 1. März 2012  Az.: IID3-43271.0-004/06 und 62-FV 6220-021-3867/12
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landkreise
Städte
Gemeinden
nachrichtlich
Autobahndirektionen
Die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger – RZStra – vom 12. Januar 2007 (AllMBl S. 4), geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen vom 10. November 2008 (AllMBl S. 707), werden wie folgt geändert:
1.
In Nr. 1.1 erstes Aufzählungszeichen werden die Worte „der Kraftfahrzeugsteuer“ gestrichen.
2.
In Nr. 14.1.1 Satz 2 wird der Nebensatz „, die am örtlichen Aufkommen der Kfz-Steuer beteiligt sind,“ ersetzt durch den Nebensatz „, die Leistungen nach Art. 13c FAG erhalten,“.
3.
In Nr. 14.1.2 wird in Satz 2 nach dem Wort „Bauämter“ ein Komma eingefügt.
4.
In Nr. 24 Satz 1 wird der Halbsatz nach dem Semikolon wie folgt gefasst: „sie sind bis 31. Dezember 2015 befristet“.
5.
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 31. Dezember 2011 in Kraft.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Klaus Weigert
Ministerialdirektor