923-W
Aufhebung der Ausnahmeregelung gemäß § 5 GGVS
für die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk sowie
die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und
des Rettungsdienstes
für die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk sowie
die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und
des Rettungsdienstes
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern und
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
des Innern und
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 13. März 2012 Az.: VII/8-7313b/70/3
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Ausnahmeregelung gemäß § 5 GGVS für die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk sowie die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes vom 22. Februar 1995 (AllMBl S. 277) tritt mit Ablauf des 31. März 2012 außer Kraft.
Günter Schuster Ministerialdirektor |
Dr. Hans Schleicher Ministerialdirektor |