2030.13-I
Änderung der Bekanntmachung
über Dienstliche Beurteilung, Leistungsfeststellungen nach
Art. 30 und Art. 66 BayBesG in Verbindung mit Art. 62 LlbG
für die Beamten und Beamtinnen der bayerischen Polizei
und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz
über Dienstliche Beurteilung, Leistungsfeststellungen nach
Art. 30 und Art. 66 BayBesG in Verbindung mit Art. 62 LlbG
für die Beamten und Beamtinnen der bayerischen Polizei
und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 10. April 2012 Az.: IC3-0371.0-41
Die Bekanntmachung über Dienstliche Beurteilung, Leistungsfeststellungen nach Art. 30 und Art. 66 BayBesG in Verbindung mit Art. 62 LlbG für die Beamten und Beamtinnen der bayerischen Polizei und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom 8. April 2011 (AllMBl S. 129) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 1 Abs. 2 wird Satz 3 gestrichen.
- 2.
- In Anlage 1 erhält Nr. 2.2.1.6 folgende Fassung:
- „Belastbarkeit -------------------------------------------------------------- ( )
(physische Belastbarkeit, psychische Belastbarkeit)“
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Mai 2012 in Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor