7803.2-L
Änderung der Richtlinien für die Förderung von Baumaßnahmen
im Bereich der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien
und überbetrieblichen Ausbildungsstätten
im Bereich der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien
und überbetrieblichen Ausbildungsstätten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 13. März 2012 Az.: A1-7107-1/638
In Nr. 8.3 der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien und überbetrieblichen Ausbildungsstätten (BauFöR) vom 31. Mai 2007 (AllMBl S. 585), geändert durch Bekanntmachung vom 17. Januar 2011 (AllMBl S. 39), wird Satz 2 gestrichen.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Walter Christl
Ministerialdirigent