913-I
Technische Lieferbedingungen
für Gabionen im Straßenbau –
Teil 1: Befüllmaterialien, Ausgabe 2012
(TL Gab-StB By 11 – Teil 1)
für Gabionen im Straßenbau –
Teil 1: Befüllmaterialien, Ausgabe 2012
(TL Gab-StB By 11 – Teil 1)
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 9. Mai 2012 Az.: IID9-43434-001/11
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Landkreise
Städte
Gemeinden
Städte
Gemeinden
Anlage: Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau – Teil 1: Befüllmaterialien, Ausgabe 2012
Mit Bekanntmachung vom 22. Juni 2011 (AllMBl S. 419) wurden die Technischen Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau – Teil 1: Befüllmaterialien, Ausgabe 2011 (TL Gab-StB By 11 – Teil 1) eingeführt. In den TL Gab-StB By 11 – Teil 1, Ausgabe 2011 waren keine Anforderungen für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte definiert. Die TL Gab-StB By 11 – Teil 1, Ausgabe 2011 wurden daher diesbezüglich überarbeitet. Die Regelungen zum Einsatz von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten wurden spezifiziert. Die nachfolgenden TL Gab-StB By 11 – Teil 1, Ausgabe 2012 wurden gemeinsam von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung erarbeitet und stehen unter http://www.stmi.bayern.de als pdf-Datei zur Verfügung.
Die TL Gab-StB By 11 – Teil 1, Ausgabe 2012 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die TL Gab-StB By 11 – Teil 1, Ausgabe 2012 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
Die TL Gab-StB By 11 – Teil 1, Ausgabe 2012 ersetzen die TL Gab-StB By 11 – Teil 1, Ausgabe 2011. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 22. Juni 2011 (AllMBl S. 419) wird aufgehoben.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor