913-I
Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING),
Fortschreibung Dezember 2011
Fortschreibung Dezember 2011
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 29. Mai 2012 Az.: IID8-43420-012/91
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
BBayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Städtetag
BBayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
- 1.
- Allgemeines
Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegebenen Sammlung Brücken- und Ingenieurbau und werden regelmäßig von einer Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und fortgeschrieben. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2010 vom 23. Juli 2010 wurden die RiZ-ING, Stand Dezember 2009, bekannt gegeben.
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2009, wurden mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. März 2011 (AllMBl S. 147) eingeführt.
Die RiZ-ING wurden inzwischen von der zuständigen BASt-Arbeitsgruppe überarbeitet und fortgeschrieben. Mit den neuen Richtzeichnungen LS 11 bis LS 26 werden die Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten, die bisher in der „RiZak-88“, Ausgabe 1988 geregelt waren, in die Sammlung aufgenommen. Die „RiZak-88“ verliert damit ihre Gültigkeit.
- 2.
- Anwendung
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2011, einschließlich Inhaltsverzeichnis, Änderungshinweisen und dem neuen Hinweisblatt, wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2012 vom 16. März 2012 (Az.: StB 17/7192.70/23-1632038) bekannt gegeben.
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2011, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 03/2012 sind zu beachten.
- 3.
- Ergänzende Festlegungen
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils der dem Bauvertrag zugrunde liegende Stand der RiZ-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
- 4.
- Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung vom 18. März 2011 (AllMBl S. 147) und das Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. Februar 1998 (Az.: IID9-43813-004/92) werden aufgehoben.
- 5.
- Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 03/2012 ist im Verkehrsblatt, Heft 7/2012, vom 15. April 2012 veröffentlicht.
Das ARS Nr. 03/2012 und die RiZ-ING, Stand Dezember 2011, werden im Internet bereit gestellt. Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher verzichtet.
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2011, können einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen von der Homepage der BASt kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden:
www.bast.de > Publikationen > Regelwerke zum Download > Brücken- und Ingenieurbau > Entwurf
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor