1132-UG
Änderung der Bekanntmachung über die
Auszeichnung „Grüner Engel“
Auszeichnung „Grüner Engel“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
für Umwelt und Gesundheit
vom 5. Juni 2012 Az.: LBg-A0130-2012/8-7
Nr. 1 der Bekanntmachung über die Auszeichnung „Grüner Engel“ vom 4. Februar 2011 (AllMBl S. 31) erhält folgende Fassung:
- „1.
- Der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit zeichnet Personen für ihre vorbildlichen Leistungen im Umweltbereich mit dem „Grünen Engel“ aus. Die Auszeichnung wird für langjähriges, nachhaltiges, ehrenamtliches Engagement im Umweltbereich (z. B. für Biotop- und Artenschutzmaßnahmen, in der Umweltbildung, in der Medienarbeit u. Ä.) verliehen.“
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
Dr. Christian Barth Ministerialdirigent |
Michael Höhenberger Ministerialdirektor |