2023-I
Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 22. Mai 2012 Az.: IB4-1517.31-1
Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 6 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Gemeinde Bergkirchen mit dem mitverwalteten Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Oberbachern, Landkreis Dachau,
die Gemeinde Großmehring mit dem mitverwalteten Zweckverband Interpark, Landkreis Eichstätt, und
die Gemeinde Hemhofen, Landkreis Erlangen-Höchstadt,
werden zu Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bestimmt.
Die Mitgliedschaft der Gemeinden Bergkirchen und Hemhofen beginnt mit Wirkung vom 1. Januar 2012, die Mitgliedschaft der Gemeinde Großmehring beginnt am 1. Juli 2012.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor