Gesamtfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) –
Anhörungsverfahren – Einbeziehung der Öffentlichkeit
Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) –
Anhörungsverfahren – Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 20. Juni 2012 Az.: IX/3–9125a3/62/6
Der Ministerrat hat am 22. Mai 2012 den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat hierzu mit Schreiben vom 20. Juni 2012 die Anhörung eingeleitet. Gemäß Art. 13 Abs. 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz ist der Entwurf des LEP zur Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der obersten Landesplanungsbehörde auszulegen und in das Internet einzustellen. Dementsprechend ist der Entwurf des LEP in der Zeit vom 2. Juli 2012 bis 21. September 2012 während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 08:30–16:15 Uhr und Freitag von 8:30–13:00 Uhr) beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie – oberste Landesplanungsbehörde –, Prinzregentenstraße 24, Zi. 220, ausgelegt. Der Planentwurf ist im genannten Zeitraum auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (www.stmwivt.bayern.de) unter Landesentwicklung in das Internet eingestellt.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Postanschrift: 80525 München) bis zum 21. September 2012. Die Äußerung kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail: poststelle@stmwivt.bayern.de).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Dr. Robert Schreiber
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent