Termin für die
allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014
allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014
Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 10. Januar 2013 Az.: IB1-1367.15-24
An die Gemeinden
die Verwaltungsgemeinschaften
die Landkreise
nachrichtlich an
die Landratsämter
die Regierungen
Die Bayerische Staatsregierung hat aufgrund des Art. 9 Abs. 2 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) als Wahltag für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2014
Sonntag, den 16. März 2014
festgesetzt.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor