Stellenausschreibung
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:
- 1.
- Drei Stellen für Vorsitzende Richter/Vorsitzende Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 3)
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die bereits eine ausreichend lange Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) als Richter/als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof haben.
- 2.
- Zwei oder mehr Stellen für Richter/Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 2)
- 3.
- Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht München (Besoldungsgruppe R 2)
- 4.
- Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg (Besoldungsgruppe R 2)
- 5.
- Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Ansbach (Besoldungsgruppe R 2)
Es wird darauf hingewiesen, dass davon voraussichtlich eine volle Stelle bei den Senaten in Ansbach zu besetzen ist.
Bewerbungen um diese Stellen sind bis 8. Februar 2013 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern einzureichen. Eine Stelle unter Nr. 2 ist unter den Voraussetzungen des Bayerischen Richtergesetzes grundsätzlich auch für Bewerber/Bewerberinnen mit langfristig ermäßigtem Dienst geeignet. Bewerber/Bewerberinnen, die sich um eine entsprechende Richterstelle bisher vergeblich beworben haben und deren Interesse weiter besteht, werden gebeten, erneut eine Bewerbung einzureichen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinn von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.