2253-S
Änderung der Bekanntmachung
der Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises
der Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises
Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei
vom 14. August 2013 Az.: A II 5 – 4525-23-386
I.
Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei der Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises vom 4. November 2010 (AllMBl S. 287, StAnz Nr. 47) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Worte „in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2004 (BGBl I S. 2277), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2010 (BGBl I S. 1048),“ gestrichen.
- b)
- Satz 2 erhält die Satznummerierung „2“.
- c)
- In Satz 3 wird die Satznummerierung „2“ durch die Satznummerierung „3“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 8.3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
- „1Die Vorschläge müssen bis zu dem von der Bayerischen Staatskanzlei vorgegebenen Termin bei der Bayerischen Staatskanzlei eingereicht werden.“
- 3.
- In Nr. 18 wird die Jahreszahl „2013“ durch die Jahreszahl „2016“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2013 in Kraft.
Karolina Gernbauer
Ministerialdirektorin
Ministerialdirektorin