2021-I
Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 19. August 2013 Az.: IB1-1367.12-1
I.
Die Bekanntmachung zum Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) vom 15. November 2012 (AllMBl S. 681) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 73.1.1 vorletzter Absatz Satz 1 wird das Wort „Gemeindebürger“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
- 2.
- Anlage 18 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 2.8 wird aufgehoben.
- b)
- Die bisherige Nr. 2.9 wird Nr. 2.8 und wie folgt geändert:
Nach den Worten „Wahlvorstand Nr.“ wird das Fußnotenzeichen „2)“ eingefügt. - c)
- Die Fußnote 2 erhält folgende Fassung:
- „2) Angabe einer Wahlvorstands-Nr. erforderlich, sofern der Wahlvorstand mit einer Nummer versehen wurde.“
- d)
- Die bisherigen Fußnoten 2 bis 6 werden Fußnoten 3 bis 7.
- 3.
- Anlage 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 2.8 wird aufgehoben.
- b)
- Die bisherige Nr. 2.9 wird Nr. 2.8 und wie folgt geändert:
Nach den Worten „Wahlvorstand Nr.“ wird das Fußnotenzeichen „2)“ eingefügt. - c)
- Die Fußnote 2 erhält folgende Fassung:
- „2) Angabe einer Wahlvorstands-Nr. erforderlich, sofern der Wahlvorstand mit einer Nummer versehen wurde.“
- d)
- Die bisherigen Fußnoten 2 bis 7 werden Fußnoten 3 bis 8.
- 4.
- Anlage 21 wird wie folgt geändert:
- In Abschnitt II Nr. 4.1 Satz 1 werden nach den Worten „soweit Listenverbindungen bestehen,“ die Worte „für die verbundenen Wahlvorschläge“ eingefügt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2013 in Kraft.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor