2021-I
Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014;
Einwohnerzahl nach Art. 55 Abs. 1 GLKrWG
Einwohnerzahl nach Art. 55 Abs. 1 GLKrWG
Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts
für Statistik und Datenverarbeitung
für Statistik und Datenverarbeitung
vom 19. August 2013 Az.: 14-1367.14-1
Nach Art. 55 Abs. 1 GLKrWG ist, soweit nach diesem Gesetz die Einwohnerzahl in Betracht kommt, der letzte fortgeschriebene Stand der Bevölkerung, der vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung früher als sechs Monate vor dem Wahltag veröffentlicht wurde, zugrunde zu legen. Das ist der Bevölkerungsstand vom 31. März 2013. Die Zahlen sind im Statistischen Bericht A I 2 – vj 1/2013 „Einwohnerzahlen am 31. März 2013, Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke in Bayern, Basis: Zensus 2011“ veröffentlicht.
Karlheinz Anding
Präsident
Präsident