Stellenausschreibungen
Die Bayerische Staatsregierung sucht zum 1. November 2013 eine
beauftragte Person der Bayerischen Staatsregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderung.
für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist die beauftragte Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (beauftragte Person) hauptamtlich zu bestellen. Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt die Neubestellung zum 1. November 2013. Die beauftragte Person wird für die Dauer der Legislaturperiode bestellt.
Das Amt der beauftragten Person ist in Art. 17 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) festgelegt und näher beschrieben. Die beauftragte Person berät die Bayerische Staatsregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik. Hierzu arbeitet sie mit allen Staatsministerien zusammen, regt Maßnahmen zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderung an und greift Anregungen von einzelnen Betroffenen, Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden auf. Sie ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Belange der Menschen mit Behinderungen berühren. Sie ist unabhängig und weisungsungebunden tätig. In ihrer Arbeit wird sie von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Sozialministerium angesiedelt ist.
Neben hohem Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderung bringen Sie für diese Aufgabe mit:
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- Soziale und kommunikative Kompetenz im Umgang mit Betroffenen, mit Vertretern der politischen Gremien (u. a. Landtag, Kommunale Spitzenverbände), der Staatsministerien, der Behörden und Verbände als auch mit den Beschäftigten der Geschäftsstelle
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- Besonderes Interesse an einer Politik von und für Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe und den damit verbundenen gesamtpolitischen Fragestellungen
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- Gute Kenntnisse in der bayerischen Verbands- und Landespolitik, im Sozialrecht sowie möglichst in weiteren Rechtsgebieten
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- Sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit
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- Langjähriges Engagement an herausgehobener Stelle für Menschen mit Behinderung, z. B. im Bereich der Selbsthilfe oder Verbandsarbeit
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- Bereitschaft zu Dienstreisen und Tätigkeit auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
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- Hochschulabschluss in einem für die fachlichen Aufgaben förderlichen Studiengang wäre wünschenswert
Menschen mit Behinderung werden besonders aufgefordert sich zu bewerben und werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Wir bieten Ihnen:
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- Eine interessante und angesehene Aufgabe, die für die Dauer einer Legislaturperiode befristet ist
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- Eine unabhängige, weisungsungebundene Tätigkeit
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- Eine gut ausgestattete Geschäftsstelle
Die Tätigkeit der beauftragten Person wird außertariflich vergleichbar in Höhe des Grundgehalts der BesGr B 3 der Anlage 1 zum BayBesG vergütet.
Vollständige Bewerbungen (u. a. lückenlose Darstellung und Nachweise der schulischen und beruflichen Bildung, der bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit sowie Referenzen zum bisherigen Engagement für Menschen mit Behinderung) bitten wir bis 19. September 2013 an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Abteilung A, Winzererstraße 9, 80797 München, zu richten.
Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts München (BesGr R 3 + AZ) ist neu zu besetzen.
Bis zum 19. September 2013 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist demnächst die Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Würzburg (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage) zu besetzen.
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die über eine verwaltungsrichterliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren und Erfahrung als Jurist/Juristin in der öffentlichen Verwaltung verfügen.
Vorrangig werden Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt, die zudem über eine ausreichend lange Berufserfahrung
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- von mindestens zwei Jahren als Richter/Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (oder einem Oberverwaltungsgericht), oder
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- von mindestens zwei Jahren als Jurist/Juristin in der Ministerialverwaltung (oder einer vergleichbaren Verwaltung auf europäischer/internationaler Ebene), oder
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- von mindestens zwei Jahren als Jurist/Juristin am Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht (oder einem anderen obersten Gerichtshof des Bundes oder einem vergleichbaren Gericht auf europäischer/ internationaler Ebene)
verfügen.
Bewerbungen um diese Stelle sind bis 13. September 2013 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern einzureichen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinn von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.