Veröffentlichung AllMBl. 2013/12 S. 408 vom 01.10.2013

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 239b9b82d1e0b63658d557a755cfb894f8548fadc64e599e0eacc9d333b9c8d5

 

Az.: IID8-43420-004/03
913-I
913-I
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Ingenieurbauten, ZTV-ING,
Ausgabe April 2013
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 1. Oktober 2013  Az.: IID8-43420-004/03
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) wurden in einigen Abschnitten aktualisiert und ergänzt. Die neuen ZTV-ING, Ausgabe April 2013, ersetzen die mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 26. März 2013 (AllMBl S. 177) eingeführten ZTV-ING, Ausgabe März 2012.
Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2013 bekannt gegebenen ZTV-ING, Ausgabe Dezember 2012, wurden von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern nicht eingeführt, da bereits bei der Einführung der ZTV-ING, Ausgabe März 2012, bekannt war, dass die in den ZTV-ING, Ausgabe Dezember 2012, enthaltenen umfangreichen, vorübergehenden Hinweise in der aktuellen Fassung wieder entfallen. Eine Übersicht der Änderungen, die sich aus dem direkten Übergang der ZTV-ING, Ausgabe März 2012, zu den neuen ZTV-ING, Ausgabe April 2013, ergeben, ist in dieser Bekanntmachung unter Nr. 3 aufgeführt.
Das ARS Nr. 14/2003 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW)1) vom 7. März 2003 und das Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 14. April 2003 (Az.: IID8-43420-004/ZTV-ING/03) bleiben jedoch bezüglich der grundlegenden Ausführungen zum Inhalt und zur Handhabung weiterhin bestehen.
Die mit ARS Nr. 22/2012 vom 26. November 2012 erfolgte Umstellung der Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken auf die europäischen Regelungen der Eurocodes ist mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 10. April 2013 (AllMBl S. 178) eingeführt worden.
2.
Ergänzende Festlegungen
Soweit die „Hinweise zu den ZTV-ING“ entsprechend der „Liste der Hinweise zu den ZTV-ING – Stand 30. April 2013“ für eine Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der ZTV-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
3.
Anwendung
Die ZTV-ING, Ausgabe April 2013, wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit ARS Nr. 15/2013 vom 31. Juli 2013 (Az.: StB 17/7192.70/11-2038016) bekannt gegeben.
Die ZTV-ING, Ausgabe April 2013, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 15/2013 sind zu beachten.
Zur Anwendung der ZTV-ING ist im ARS Nr. 15/2013 in Teil B dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich der Ausgabe April 2013 zur Ausgabe Dezember 2012 vorliegen. Da die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern die Ausgabe Dezember 2012 nicht eingeführt hat, ist nachfolgend eine Gesamtübersicht über die Änderungen im Vergleich der Ausgabe April 2013 zur Ausgabe März 2012 aufgeführt:
1-1
1-2
1-3
2-1
2-2
2-3
2-4
3-1
3-2
3-3
3-4
3-5
3-6
4-1
4-2
4-3
5-1
5-2
5-3
6-1
6-2
6-3
8-1
8-3
8-4
8-5
8-6
9-1
9-2
9-4
10-1
Allgemeines – Grundsätzliches
Allgemeines – Technische Bearbeitung
Allgemeines – Prüfungen während der Ausführung
Grundbau – Baugruben
Grundbau – Gründungen
Grundbau – Wasserhaltung
Grundbau – Stützkonstruktion
Massivbau – Beton
Massivbau – Bauausführung
Massivbau – Bauwerksfugen
Massivbau – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
Massivbau – Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen
Massivbau – Mauerwerk
Stahlbau, Stahlverbundbau – Stahlbau
Stahlbau, Stahlverbundbau – Stahlverbundbau
Stahlbau, Stahlverbundbau – Korrosionsschutz von Stahlbauten
Tunnelbau – Geschlossene Bauweise
Tunnelbau – Offene Bauweise
Tunnelbau – Maschinelle Schildvortriebsverfahren
Bauverfahren –Traggerüste
Bauverfahren – Taktschiebeverfahren
Bauverfahren – Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse
Bauwerksausstattung – Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer
Bauwerksausstattung – Lager und Gelenke
Bauwerksausstattung – Rückhaltesysteme
Bauwerksausstattung – Entwässerungen
Bauwerksausstattung – Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten
Bauwerke – Verkehrszeichenbrücken
Bauwerke – Bewegliche Brücken
Bauwerke – Wellstahlbauwerke
Anhang – Normen und sonstige Technische Regelwerke
4.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 26. März 2013 (AllMBl S. 177) wird aufgehoben.
5.
Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 15/2013 ist im Verkehrsblatt, Heft 16/2013, vom 31. August 2013 veröffentlicht.
Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV-ING erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden:
www.bast.de (unter Publikationen > Regelwerke zum Download > Brücken- und Ingenieurbau > Baudurchführung).
Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und der zugehörigen TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.
Dies betrifft folgende Abschnitte:
ZTV-ING 5-4
ZTV-ING 7-1 bis 7-5
ZTV-ING 8-2
ZTV-ING 9-3
Tunnelbau – Betriebstechnische Ausstattung
Brückenbeläge auf Beton und Stahl
Bauwerksausstattung – Fahrbahnübergänge aus Asphalt
Bauwerke – Lärmschutzwände
Diese können über www.fgsv.de kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Josef  Poxleitner
Ministerialdirektor
__________________
1)
nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)