7533-UG
Änderung der Bekanntmachung über die Einführung des Arbeitsblatts
ATV-DVWK-A-781 „Technische Regel
wassergefährdender Stoffe (TRwS), Tankstellen
für Kraftfahrzeuge“ und des Merkblatts
„Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff
und Biodiesel in der Landwirtschaft mit
einem Jahresverbrauch von maximal 40.000 l –
wasserwirtschaftliche Anforderungen“
als allgemein anerkannte Regeln der Technik
ATV-DVWK-A-781 „Technische Regel
wassergefährdender Stoffe (TRwS), Tankstellen
für Kraftfahrzeuge“ und des Merkblatts
„Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff
und Biodiesel in der Landwirtschaft mit
einem Jahresverbrauch von maximal 40.000 l –
wasserwirtschaftliche Anforderungen“
als allgemein anerkannte Regeln der Technik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
für Umwelt und Gesundheit
vom 8. Oktober 2013 Az.: 52e-U4560-2013/9-3
I.
In Teil II Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Oktober 2008 (AllMBl S. 630), geändert durch Bekanntmachung vom 5. Oktober 2011 (AllMBl S. 544), wird das Datum „31. Dezember 2013“ durch das Datum „31. Dezember 2015“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor