2330-I
Änderung der Richtlinien für
das Bayerische Modernisierungsprogramm
das Bayerische Modernisierungsprogramm
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 8. November 2013 Az.: IIC1-4753-002/13
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30. März 2009 (AllMBl S. 136), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 24. April 2012 (AllMBl S. 331), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 1.1 werden die Worte „Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern“ durch die Worte „Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen (dabei darf an keiner Wohnung Wohnungseigentum begründet sein)“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 4.7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „60“ ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird die Zahl „65“ durch die Zahl „75“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 19 wird die Zahl „2013“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 in Kraft.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor