Veröffentlichung AllMBl. 2013/15 S. 549 vom 03.12.2013

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Az.: B II 2 – G 47/13 – 1
103-S, 1140-1-S, 2003-S, 2030.9.1-UK
103-S, 1140-1-S, 2003-S, 2030.9.1-UK
Änderung
der Redaktionsrichtlinien und anderer Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 3. Dezember 2013  Az.: B II 2 – G 47/13 – 1
Auf Grund des Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS 100-1-I), zuletzt geändert durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl S. 638, 639, 640, 641, 642), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Bekanntmachung:
I.
Änderung der Redaktionsrichtlinien
Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Richtlinien für die Redaktion von Vorschriften (Redaktionsrichtlinien – RedR) vom 6. August 2002 (AllMBl S. 595, Beilage zu StAnz Nr. 35), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. Dezember 2008 (AllMBl S. 817, StAnz Nr. 50, FMBl 2009 S. 2), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 2.2 erhält folgende Fassung:
„2.2
Der Ministerpräsident und die Staatsministerien werden in folgender Reihenfolge aufgeführt:
Ministerpräsident
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Staatsministerium der Justiz
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.“
2.
In Nr. 3.4 werden die Worte „unter http://www.bmj.de/rechtsfoermlichkeit/inhalt/tb_index.htm“ gestrichen.
3.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 1.1 werden die Worte
„w. v.
Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst, Teil I (II) − (seit 1998)
FMBl
Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen“
durch die Worte
„w. v.
Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst, Teil I (II) − (von 1998 bis 10. Oktober 2013)
KWMBl
Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (seit 11. Oktober 2013)
FMBl
Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen (bis 10. Oktober 2013)
w. v.
Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (seit 11. Oktober 2013)“
ersetzt.
b)
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aa)
Die Worte
„BK
Bundeskanzleramt“
werden durch die Worte
„BKAmt
Bundeskanzleramt“
ersetzt.
bb)
In der Zeile mit der Abkürzung „BMA“ wird das Wort „Sozialordnung“ durch das Wort „Soziales“ ersetzt.
cc)
Die Worte
„BMVBW
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
BMVEL
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“
werden durch die Worte
„BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMELV
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“
ersetzt.
dd)
In der Zeile mit der Abkürzung „BKM“ werden die Worte „Angelegenheiten der Kultur und der Medien“ durch die Worte „Kultur und Medien“ ersetzt.
ee)
In der Zeile mit der Abkürzung „BfD“ werden nach dem Wort „Datenschutz“ die Worte „und für die Informationsfreiheit“ angefügt.
ff)
Der Klammerzusatz „(zuletzt veröffentlicht im GMBl 1999 S. 527)“ wird gestrichen.
c)
In Nr. 3 werden die Worte
„StMAS (AM) Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
StMF (FM) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
StMUG (UGM) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
StMI (IM) Bayerisches Staatsministerium des Innern
OBB Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
StMJV (JM) Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
StMELF (LM) Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
StMUK (KM) Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
StMWFK (WFKM) Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
StMWIVT (WM) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Infrastruktur, Verkehr und Technologie“
durch die Worte
„StMI (IM) Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
OBB Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
StMJ (JM) Bayerisches Staatsministerium der Justiz
StMBW (KM) Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
StMFLH (FM) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
StMWi (WM) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
StMUV (UM) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
StMELF (LM) Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
StMAS (AM) Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
StMGP (GM) Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege“
ersetzt.
d)
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
aa)
Nach den Worten „KPI Kriminalpolizeiinspektion“ werden die Worte
„KPI-Z
Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben
KPS
Kriminalpolizeistation“
eingefügt.
bb)
In der Zeile mit der Abkürzung „LfU“ wird das Wort „Umweltschutz“ durch das Wort „Umwelt“ ersetzt.
cc)
In der Zeile mit der Abkürzung „LGL“ werden die Worte „das Gesundheitswesen“ durch das Wort „Gesundheit“ ersetzt.
dd)
Die Worte
„PD
Polizeidirektion“
werden gestrichen.
ee)
Nach den Worten
“PP
Polizeipräsidium“
werden die Worte
„PSt
Polizeistation“
eingefügt.
4.
In Anlage 2 Nr. 2.12 Beispiel 2 wird das Wort „Gesundheit“ durch das Wort „Verbraucherschutz“ ersetzt.
II.
Änderung der Veröffentlichungs-Bekanntmachung
Die Bekanntmachung über die amtliche Veröffentlichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung und der Staatsministerien (Veröffentlichungs-Bekanntmachung – VeröffBek) vom 6. November 2001 (GVBl S. 730, BayRS 1140-1-S), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. Dezember 2008 (GVBl S. 969), wird wie folgt geändert:
1.
In § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Worte „Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten“ durch die Worte „Staatsminister mit Sonderaufgaben nach Art. 50 der Verfassung“ ersetzt.
2.
§ 6 wird wie folgt geändert:
a)
Der bisherige Satz 1 wird Abs. 1 und erhält folgende Fassung:
„(1) Amtsblatt ist
1.
das Allgemeine Ministerialblatt für den Bereich der Staatsministerien
a)
des Innern, für Bau und Verkehr
b)
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
c)
für Umwelt und Verbraucherschutz
d)
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
e)
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
f)
für Gesundheit und Pflege,
2.
das Bayerische Justizministerialblatt für den Bereich des Staatsministeriums der Justiz,
3.
das Amtsblatt des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst für den Bereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie
4.
das Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für den Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.“
b)
Die bisherigen Abs. 1 Sätze 2 und 3 werden Abs. 2 Sätze 1 und 2.
3.
§ 7a wird aufgehoben.
4.
In § 8 Abs. 1 und 3 Satz 2 werden jeweils nach dem Wort „Innern“ die Worte „, für Bau und Verkehr“ eingefügt.
5.
§ 9 Satz 2 wird aufgehoben; die Satznummerierung im bisherigen Satz 1 entfällt.
III.
Änderung der Organisationsrichtlinien
Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Richtlinien für die Wahrnehmung und Organisation öffentlicher Aufgaben sowie für die Rechtsetzung im Freistaat Bayern (Organisationsrichtlinien − OR) vom 6. November 2001 (AllMBl S. 634, StAnz Nr. 50), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. Dezember 2011 (AllMBl 2012 S. 3, FMBl 2012 S. 28, JMBl 2012 S. 16, KWMBl 2012 S. 40, StAnz Nr. 51/52), wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 2.4.4.1 Abs. 4 werden nach dem Wort „Innern“ die Worte „, für Bau und Verkehr“ eingefügt.
2.
In Nr. 2.4.4.4 Sätze 1 und 2 werden jeweils die Worte „Sozialordnung, Familie und Frauen“ durch die Worte „Soziales, Familie und Integration“ ersetzt.
3.
Nr. 5 Satz 2 wird aufgehoben.
4.
In Anlage 1 Nr. 1.1 Satz 1 werden nach dem Wort „Finanzen“ die Worte „, für Landesentwicklung und Heimat“ eingefügt.
IV.
Aufhebung der Bekanntmachung über Volksschulleiter
Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Amtsbezeichnung der Leiter von Volksschulen mit bis zu 180 Schülern (Volksschulleiter − AbezLVs) vom 27. August 1998 (KWMBl I S. 482, AllMBl S. 695, StAnz Nr. 36), geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (AllMBl S. 620, StAnz Nr. 50), wird aufgehoben.
V.
Inkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Oktober 2013 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten Nr. I Nrn. 2, 3 Buchst. b und d, Nr. II Nrn. 3, 5, Nr. III Nr. 3 und Nr. IV am 1. Januar 2014 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer