Veröffentlichung AllMBl. 2013/15 S. 580 vom 28.11.2013

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Gebührensatzung
des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
für seine Internatsschulen
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
vom 28. November 2013

Auf der Grundlage der Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1, Art. 22 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime vom 10. Dezember 1980 (MABl 1981 S. 6) in der Fassung der Neubekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. März 2008 (AllMBl S. 221) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime in ihrer Sitzung am 28. November 2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Anwendungsbereich
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime erhebt für den Besuch seiner Internatsschulen Gebühren in Form von Internatskosten (Entgelt für Unterbringung, Verpflegung und erzieherische Betreuung) und Kosten für die offene Ganztagsschule (Entgelt für Verpflegung und erzieherische Betreuung) sowie Kosten für die gebundene Ganztagsklasse (Entgelt für Verpflegung sowie Förder- und Betreuungsangebot nach Maßgabe der vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorgegebenen Modellbeschreibung) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

§ 2 Internatskosten
Die Internatskosten betragen ab dem 1. September 2013:
1.
für das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach für die
5. und 6. Jahrgangsstufe
4.458,37 EUR
monatlich 371,60 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe
5.095,29 EUR
monatlich 424,60 EUR
10. bis 12. Jahrgangsstufe
5.413,75 EUR
monatlich 451,20 EUR
2.
für das Landschulheim Schloss Ising für die
5. und 6. Jahrgangsstufe
4.776,84 EUR
monatlich 398,10 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe
5.350,03 EUR
monatlich 445,90 EUR
10. bis 12. Jahrgangsstufe
5.795,91 EUR
monatlich 483,00 EUR
3.
für das Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid für die
5. und 6. Jahrgangsstufe
4.458,37 EUR
monatlich 371,60 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe
5.095,29 EUR
monatlich 424,60 EUR
10. bis 12. Jahrgangsstufe
5.413,75 EUR
monatlich 451,20 EUR
4.
für das Landschulheim Kempfenhausen für die
5. und 6. Jahrgangsstufe
4.776,84 EUR
monatlich 398,10 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe
5.350,03 EUR
monatlich 445,90 EUR
10. bis 12. Jahrgangsstufe
5.795,91 EUR
monatlich 483,00 EUR

§ 3 Kosten für die offene Ganztagsschule
Die Kosten für die offene Ganztagsschule (Entgelt für Verpflegung und erzieherische Betreuung) betragen ab dem 1. September 2013 für alle Internatsschulen jährlich 1.151,40 EUR. Der Jahresbetrag ist zur Vereinfachung der Zahlungsweise in zwölf gleiche Monatsbeträge von je 96,00 EUR aufgeteilt.

§ 4 Kosten für die gebundene Ganztagsschule
Die Kosten für die gebundene Ganztagsschule (Entgelt für Verpflegung sowie Förder- und Betreuungsangebot nach Maßgabe der vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorgegebenen Modellbeschreibung) betragen ab dem 1. September 2013 für alle Internatsschulen jährlich 1.151,40 EUR. Der Jahresbetrag ist zur Vereinfachung der Zahlungsweise in zwölf Monatsbeträge von je 96,00 EUR aufgeteilt. Für Internatsschüler reduzieren sich die Kosten nach Abzug des Verpflegungsanteils auf jährlich 375,72 EUR; Satz 2 gilt entsprechend.

§ 5 Dynamisierung, Gebührenverzeichnis
Die Internatskosten und die Kosten für die offene Ganztagsschule sowie die Kosten für die gebundene Ganztagsschule erhöhen sich auf Basis der Jahresbeträge jährlich um 1 %. Die sich hieraus ergebenden Monatsbeträge werden auf volle Dezimalstellen aufgerundet. Die Internatskosten und die Kosten für die offene Ganztagsschule sowie die Kosten für die gebundene Ganztagsschule werden in einem Gebührenverzeichnis, das als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist, jährlich fortgeschrieben.

§ 6 Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Fälligkeit
Die Gebührenschuld entsteht mit Vertragsschluss.
Gebührenschuldner sind die Vertragsnehmer. Mehrere Vertragsnehmer haften als Gesamtschuldner.
Die Gebühren (Monatsbetrag) sind jeweils am Ersten eines Monats fällig.
Einzelheiten sind in den Internatsverträgen und in den Verträgen für die offene Ganztagsschule/Tagesheim sowie in den Verträgen für die gebundene Ganztagsschule geregelt.

§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 28. November 2013 für Verträge, die mit Wirkung vom 1. Dezember 2013 in Vollzug gesetzt werden bzw. sind, in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 13. Dezember 2011 (AllMBl 2012 S. 131) außer Kraft.
 
München, 28. November 2013
Hermann  S t e i n m a ß l
Landrat
Verbandsvorsitzender




Anlage

Gebührenverzeichnis des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
 
Anlage 1 zu § 5 der Gebührensatzung vom 28. November 2013

I. Internatskosten
Die Internatskosten betragen ab dem 1. September 2013:
1.
für das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach für die
5. und 6. Jahrgangsstufe
4.458,37 EUR
monatlich 371,60 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe
5.095,29 EUR
monatlich 424,60 EUR
10. bis 12. Jahrgangsstufe
5.413,75 EUR
monatlich 451,20 EUR
2.
für das Landschulheim Schloss Ising für die
5. und 6. Jahrgangsstufe
4.776,84 EUR
monatlich 398,10 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe
5.350,03 EUR
monatlich 445,90 EUR
10. bis 12. Jahrgangsstufe
5.795,91 EUR
monatlich 483,00 EUR
3.
für das Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid für die
5. und 6. Jahrgangsstufe
4.458,37 EUR
monatlich 371,60 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe
5.095,29 EUR
monatlich 424,60 EUR
10. bis 12. Jahrgangsstufe
5.413,75 EUR
monatlich 451,20 EUR
4.
für das Landschulheim Kempfenhausen für die
5. und 6. Jahrgangsstufe
4.776,84 EUR
monatlich 398,10 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe
5.350,03 EUR
monatlich 445,90 EUR
10. bis 12. Jahrgangsstufe
5.795,91 EUR
monatlich 483,00 EUR
 

II. Kosten für die offene Ganztagsschule
Die Kosten für die offene Ganztagsschule (Entgelt für Verpflegung und erzieherische Betreuung) betragen ab dem 1. September 2013 für alle Internatsschulen jährlich 1.151,40 EUR. Der Jahresbetrag ist zur Vereinfachung der Zahlungsweise in zwölf gleiche Monatsbeträge von je 96,00 EUR aufgeteilt.

III. Kosten für die gebundene Ganztagsschule
Die Kosten für die gebundene Ganztagsschule (Entgelt für Verpflegung sowie Förder- und Betreuungsangebot nach Maßgabe der vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorgegebenen Modellbeschreibung) betragen ab dem 1. September 2013 für alle Internatsschulen jährlich 1.151,40 EUR.
Der Jahresbetrag ist zur Vereinfachung der Zahlungsweise in zwölf Monatsbeträge von je 96,00 EUR aufgeteilt. Für Internatsschüler reduzieren sich die Kosten nach Abzug des Verpflegungsanteils auf jährlich 375,72 EUR; Satz 2 gilt entsprechend.
 
München, 28. November 2013
Hermann  S t e i n m a ß l
Landrat
Verbandsvorsitzender