Veröffentlichung AllMBl. 2013/05 S. 177 vom 26.03.2013

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Az.: IID8-43420-004/03
913-I
913-I
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Ingenieurbauten, ZTV-ING,
Ausgabe März 2012
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 26. März 2013  Az.: IID8-43420-004/03
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) wurden in einigen Abschnitten aktualisiert und ergänzt. Die neue ZTV-ING, Ausgabe März 2012, ersetzt die ZTV-ING, Ausgabe April 2010, die mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. März 2011 (AllMBl S. 148) eingeführt worden ist.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2003 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW)1) vom 7. März 2003 und das Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 14. April 2003 (Az.: IID8-43420-004/ZTV-ING/03) bleiben jedoch bezüglich der grundlegenden Ausführungen zum Inhalt und zur Handhabung weiterhin bestehen.
2.
Ergänzende Festlegungen
Soweit die „Hinweise zu den ZTV-ING“ entsprechend der „Liste der Hinweise zu den ZTV-ING – Stand 30. März 2012“ für eine Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der ZTV-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
3.
Anwendung
Die ZTV-ING, Ausgabe März 2012, wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2012 vom 21. September 2012 (Az.: StB 17/7192.70/11-1777782) bekanntgegeben.
Die ZTV-ING, Ausgabe März 2012, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 13/2012 sind zu beachten.
4.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. März 2011 (AllMBl S. 148) wird aufgehoben.
5.
Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 13/2012 ist im Verkehrsblatt, Heft 19/2012, vom 15. Oktober 2012 veröffentlicht.
Die Bereitstellung der ZTV-ING erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter www.bast.de (Publikationen > Regelwerke zum Download > Brücken- und Ingenieurbau > Baudurchführung).
Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und der zugehörigen TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.
Dies betrifft folgende Abschnitte:
ZTV-ING 5-4
Tunnelbau – Betriebstechnische Ausstattung
ZTV-ING 7-1 bis 7-5  
Brückenbeläge auf Beton und Stahl
ZTV-ING 8-2
Bauwerksausstattung – Fahrbahnübergänge aus Asphalt
Diese können über www.fgsv.de kostenpflichtig heruntergeladen werden.
 
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
 
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1)
nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)