Veröffentlichung AllMBl. 2013/06 S. 206 vom 19.04.2013

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Az.: VI4/6511-1/183
2231-A
2231-A
Änderung der Richtlinie
zur Förderung von Investitionen im Rahmen des
Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 19. April 2013  Az.: VI4/6511-1/183
 
Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013 vom 13. Februar 2008 (AllMBl S. 144) wird wie folgt geändert:
1.
Im Titel sowie in der Präambel wird die Zahl „2013“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
2.
In Nr. 1 werden die Worte „bis zum Jahr 2013“ gestrichen.
3.
Nr. 4.2 Satz 4 erhält folgende Fassung:
4Investitionen, die vor dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31. Dezember 2013 abzuschließen; Investitionen, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31. Dezember 2014 abzuschließen.“
4.
Nr. 6.4 erhält folgende Fassung:
„6.4
Antragsfrist
Anträge sind bis 31. Dezember 2013 zu stellen.“
5.
Nr. 6.6 Satz 3 erhält folgende Fassung:
3Verwendungsnachweise für Investitionen, die vor dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, müssen bis spätestens 28. Februar 2015 bei der zuständigen Regierung vorliegen; Verwendungsnachweise für Investitionen, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, müssen bis spätestens 30. Juni 2016 bei der zuständigen Regierung vorliegen.“
6.
In Nr. 7 werden die Worte „30. Juni 2014“ durch die Worte „31. Dezember 2016“ ersetzt.
7.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2012 in Kraft.
Seitz
Ministerialdirektor