2231-A
Änderung der Richtlinie
zur Förderung von Investitionen im Rahmen des
Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013
zur Förderung von Investitionen im Rahmen des
Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 19. April 2013 Az.: VI4/6511-1/183
Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013 vom 13. Februar 2008 (AllMBl S. 144) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im Titel sowie in der Präambel wird die Zahl „2013“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
- 2.
- In Nr. 1 werden die Worte „bis zum Jahr 2013“ gestrichen.
- 3.
- Nr. 4.2 Satz 4 erhält folgende Fassung:
- „4Investitionen, die vor dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31. Dezember 2013 abzuschließen; Investitionen, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31. Dezember 2014 abzuschließen.“
- 4.
- Nr. 6.4 erhält folgende Fassung:
- „6.4
- Antragsfrist
Anträge sind bis 31. Dezember 2013 zu stellen.“
- 5.
- Nr. 6.6 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„3Verwendungsnachweise für Investitionen, die vor dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, müssen bis spätestens 28. Februar 2015 bei der zuständigen Regierung vorliegen; Verwendungsnachweise für Investitionen, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, müssen bis spätestens 30. Juni 2016 bei der zuständigen Regierung vorliegen.“
- 6.
- In Nr. 7 werden die Worte „30. Juni 2014“ durch die Worte „31. Dezember 2016“ ersetzt.
- 7.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2012 in Kraft.
Seitz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor