Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2013
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2013
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 2. Mai 2013
Aufgrund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 619), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2013 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt ab. |
in den Einnahmen und Ausgaben mit in den Einnahmen und Ausgaben mit |
2.120.100 € 156.500 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1) | Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.128.400 € festgesetzt. |
(2) | Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind | 564.200 €. |
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt: | |||
Bezirk Niederbayern | 225.680 € | ||
Bezirk Oberpfalz | 225.680 € | ||
Landkreis Regensburg | 67.704 € | ||
Stadt Regensburg | 22.568 € | ||
Gemeinde Alteglofsheim | 22.568 € | 564.200 € | |
1.128.400 € |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Herbert Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender
Landrat
Verbandsvorsitzender