2126.0-UG
Änderung der Richtlinie
zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität
in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern
sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben
zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität
in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern
sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
für Umwelt und Gesundheit
vom 13. Juni 2013 Az.: 35-G8002-2013/29-6
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben vom 1. März 2013 (AllMBl S. 139) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Es wird folgende Nr. 1.3.3 angefügt:
- „1.3.3
- Außerdem können Verbände Fördermittel beantragen, die mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die die Voraussetzungen nach Nr. 1.3.1 erfüllen.“
- 2.
- Nr. 1.5.3 erhält folgende Fassung:
- „1.5.3
- EU-Beihilferecht
- Das EU-Beihilferecht mit seinen „De-minimis“-Verordnungen ist zu beachten.“
- 3.
- Nr. 2.1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 werden nach dem Wort „Unternehmen“ die Worte „oder antragsberechtigte Verbände“ eingefügt.
- b)
- In Abs. 2 erhält das fünfte Tiret folgende Fassung:
„− gegebenenfalls eine EU-beihilferechtliche Erklärung,“
- 4.
- In den Nrn. 2.2 Abs. 2 Satz 2 und 2.3 Abs. 1 Satz 2 werden jeweils nach dem Wort „Unternehmen“ die Worte „oder antragsberechtigte Verbände“ eingefügt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Juni 2013 in Kraft.
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor