Veröffentlichung AllMBl. 2014/01 S. 29 vom 20.12.2013

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Az.: IID9-43433-001/08
913-I
913-I
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen
und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen,
Ausgabe 2007, Fassung 2013,
TL Bitumen-StB 07/13
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 20. Dezember 2013  Az.: IID9-43433-001/08
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2013
Vorbemerkung zur Änderung/Ergänzung 2013
Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2007, Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) beinhalten redaktionelle Änderungen sowie die mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012 bekanntgemachten Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerks Asphaltstraßen.
Die Hersteller von Straßenbaubitumen und Polymermodifizierten Bitumen müssen seit dem 1. Juli 2013 geänderte europäische Regelungen beachten. Dies führt dazu, dass bei der Lieferung von Straßenbaubitumen und Polymermodifizierten Bitumen nach den TL Bitumen-StB 07/13 anstelle der Konformitätserklärung eine Leistungserklärung zu erstellen ist und eine Anpassung der CE-Kennzeichnung erforderlich wird.
1.
Allgemeines
Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2007, Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von Vertretern aus Industrie, Straßenbauverwaltung und Wissenschaft erarbeitet.
Die TL Bitumen-StB 07/13 enthalten Anforderungen an Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, die bei der Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt in Heißverarbeitung verwendet werden. Die Technischen Lieferbedingungen stellen die nationale Umsetzung der für Deutschland relevanten Bindemittelnormen
der DIN EN 12591 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel − Anforderungen an Straßenbaubitumen“
und
der DIN EN 14023 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel − Rahmenwerk für die Spezifikation von Polymermodifizierten Bitumen“
dar.
2.
Anwendung
Die TL Bitumen-StB 07/13 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden und künftig einschließlich der folgenden Festlegungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.
2.1
Zu Abschnitt 2.3 der TL Bitumen-StB 07/13
Bei Elastomermodifizierten Bitumen der Sorten 120/200-40 A, 45/80-50 A, 25/55-55 A und 10/40-65 A darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 im Lieferzustand um nicht mehr als 8 °C überschreiten.
Elastomermodifizierte Bitumen der Sorten 25/55-55 A und 10/40-65 A, die einen höheren Modifizierungsgrad aufweisen, sind mit PmB 25/55-55 A RC und PmB 10/40-65 A RC zu kennzeichnen und können den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 für den Erweichungspunkt Ring und Kugel im Lieferzustand auch um mehr als 8 °C überschreiten.
Somit ergeben sich folgende Sorten und Grenzwerte:
Sorte Grenzwerte
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [°C]
120/200-40 A 40 bis 48
45/80-50 A 50 bis 58
25/55-55 A 55 bis 63
10/40-65 A 65 bis 73
40/100-65 A ≥ 65
25/55-55 A RC ≥ 55
10/40-65 A RC ≥ 65
Die nachfolgenden Bindemittel müssen innerhalb einer vom Hersteller zu deklarierenden Spanne, definiert durch unteren und oberen Grenzwert für den Erweichungspunkt Ring und Kugel, liegen:
Bindemittel Deklarationsspanne
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [K]
25/55-55 A RC   8
10/40-65 A RC   8
40/100-65 A  12
mit viskositätsverändernden Zusätzen1)   121)
Bei Bindemitteln, deren Deklarationsspanne des Erweichungspunktes Ring und Kugel die Temperatur 80 °C einschließt, ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel im Glycerolbad zu bestimmen.
2.2
Zu Abschnitt 5.5 der TL Bitumen-StB 07/13
Die im Abschnitt 5.5 aufgeführten Prüfungen sind auch für die Polymermodifizierten Bitumen 25/55-55 A RC und 10/40-65 A RC durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind über eine Internetmaske unter der Adresse http://www.cbm.bgu.tum.de/index.php?id=333 an die TU München zu übergeben.
3.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 5. November 2012 (AllMBl S. 850) wird aufgehoben.
4.
Bezugsmöglichkeiten
Die TL Bitumen-StB 07/13 können unter der FGSV-Nr. 794 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
Josef  Poxleitner
Ministerialdirektor
____________________
1)  gilt auch für Straßenbaubitumen gemäß Abschnitt 2.2 der TL Bitumen-StB 07/13

Anlage