2231-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen
im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2014
im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2014
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 10. Januar 2014 Az.: II4/6511-1/183
Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2014 vom 13. Februar 2008 (AllMBl S. 144), geändert durch Bekanntmachung vom 19. April 2013 (AllMBl S. 206), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 4.2 Satz 4 erhält folgende Fassung:
„4Investitionen, die vor dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31. Dezember 2014 abzuschließen; Investitionen, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, sind bis spätestens 31. Dezember 2015 abzuschließen.“
- 2.
- Nr. 6.6 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„3Verwendungsnachweise für Investitionen, die vor dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, müssen bis spätestens 30. Juni 2016 bei der zuständigen Regierung vorliegen; Verwendungsnachweise für Investitionen, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden, müssen bis spätestens 30. Juni 2017 bei der zuständigen Regierung vorliegen.“
- 3.
- In Nr. 7 Satz 2 werden die Worte „31. Dezember 2016“ durch die Worte „31. Dezember 2017“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
Höhenberger
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor