2023-I
Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 23. Dezember 2013 Az.: IB4-1517.31-1
Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 6 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Oberen Singoldgruppe wird zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Mitgliedschaft beginnt am 1. Februar 2014.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor