Veröffentlichung AllMBl. 2014/10 S. 463 vom 01.09.2014

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Az.: Z5-7670-1/125
7828-L
7828-L
Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Rechtsvorschriften
auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 1. September 2014  Az.: Z5-7670-1/125
I.
Nr. 2.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Vollzug der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus vom 13. September 2012 (AllMBl S. 670) wird wie folgt geändert:
1.
Es werden folgende neue Nrn. 2.1.6 bis 2.1.8 eingefügt:
„2.1.6
die Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze bei Einstellung von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren in einen Betrieb nach Art. 9 Abs. 4 DVO-Öko,
2.1.7
die fallweise Genehmigung von Eingriffen an Tieren nach Art. 18 Abs. 1 DVO-Öko,
2.1.8
der Beschluss der rückwirkenden Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraums nach Art. 36 Abs. 2 DVO-Öko,“
2.
Die bisherigen Nrn. 2.1.6 und 2.1.7 werden Nrn. 2.1.9 und 2.1.10.
3.
Es wird folgende neue Nr. 2.1.11 eingefügt:
„2.1.11
die Genehmigung der Verwendung von nichtökologischem/nichtbiologischem Geflügel in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit nach Art. 42 DVO-Öko,“
4.
Die bisherige Nr. 2.1.8 wird Nr. 2.1.12.
5.
Die bisherige Nr. 2.1.9 wird Nr. 2.1.13 und erhält folgende Fassung:
„2.1.13
die Genehmigung in Katastrophenfällen nach Art. 47 DVO-Öko,“
6.
Die bisherige Nr. 2.1.10 wird aufgehoben.
7.
Die bisherigen Nrn. 2.1.11 bis 2.1.13 werden Nrn. 2.1.14 bis 2.1.16.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
 
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor