Veröffentlichung AllMBl. 2014/10 S. 464 vom 04.08.2014

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Az.: I5/6684.01-1/30
7075-A
7075-A
Änderung der Richtlinie
zusätzliche Ausbildungsstellen 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 4. August 2014  Az.: I5/6684.01-1/30
Die Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen in Bayern 2013 (Richtlinie zusätzliche Ausbildungsstellen 2013) vom 12. August 2013 (AllMBl S. 389) wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 4.1.1 wird die Zahl „2013“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
b)
In Nr. 4.1.2 wird die Zahl „2012“ durch die Zahl „2013“ ersetzt.
c)
In Nrn. 4.4, 4.5 und 4.6 wird jeweils die Zahl „2013“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
2.
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 5.2 werden der bisherige Satz 2 aufgehoben und folgende neue Sätze 2 und 3 angefügt:
2Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2014 beginnen, beträgt der Bewilligungszeitraum längstens 13 Monate ab Beginn der Berufsausbildung nach Berufsausbildungsvertrag. 3Der Bewilligungszeitraum endet durch Zeitablauf, mit dem Wegfall einer Fördervoraussetzung oder spätestens mit Ablauf des 31. Juli 2015.“
b)
In Nr. 5.3 Satz 2 wird die Zahl „577“ durch die Zahl „600“ ersetzt.
c)
In Nr. 5.4 wird Satz 2 aufgehoben. Die Sätze 3 bis 5 werden Sätze 2 bis 4.
d)
In Nr. 5.5 wird der bisherige Wortlaut Satz 1. Es werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt:
2Satz 1 gilt nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis innerhalb von sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen bzw. die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde. 3In den Fällen von Satz 2 gilt Nr. 5.6 entsprechend.“
e)
In Nr. 5.6 Satz 2 wird die Zahl „1/20“ durch die Zahl „1/13“ ersetzt.
3.
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 6.1 wird das Wort „Ausbildungsplatz“ durch das Wort „Ausbildungsvertrag“ ersetzt. Die Worte „auch Ausbildungsplatzprogrammen der LfA –“ werden gestrichen.
b)
In Nr. 6.2 wird das Wort „Ausbildungsplatzes“ durch das Wort „Ausbildungsvertrags“ ersetzt.
4.
Nr. 15 wird folgender Satz 3 angefügt:
3Für Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2013 begonnen haben, ist die Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen in Bayern 2013 (Richtlinie zusätzliche Ausbildungsstellen 2013) in der Fassung vom 12. August 2013 weiterhin anzuwenden.“
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft.
 
Höhenberger
Ministerialdirektor