7075-A
Änderung der Richtlinie
zur Förderung der betrieblichen Ausbildung
von marktbenachteiligten Jugendlichen –
Chance Ausbildung 2013
zur Förderung der betrieblichen Ausbildung
von marktbenachteiligten Jugendlichen –
Chance Ausbildung 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 8. August 2014 Az.: I5/6684.01-1/31
Die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von marktbenachteiligten Jugendlichen – Chance Ausbildung 2013 vom 12. August 2013 (AllMBl S. 385) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 5.1 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„3Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2014 beginnen, beträgt der Bewilligungszeitraum längstens 13 Monate ab Beginn der Berufsausbildung nach Berufsausbildungsvertrag.“
- b)
- In Nr. 5.2 Satz 1 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „13“ und die Zahl „5.000“ durch die Zahl „3.900“ ersetzt.
- c)
- In Nr. 5.3 Satz 2 wird die Zahl „577“ durch die Zahl „600“ ersetzt.
- d)
- In Nr. 5.4 Satz 1 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „13“ und die Zahl „1/20“ durch die Zahl „1/13“ ersetzt.
- e)
- Nr. 5.4 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„3Dies gilt analog für Ausbildungsverhältnisse, die aufgrund des Berufsausbildungsvertrags weniger als 13 Monate bestehen sowie in den Fällen der Nr. 5.5 Satz 2.“
- f)
- In Nr. 5.5 wird der bisherige Wortlaut Satz 1. Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„2Satz 1 gilt nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis innerhalb von sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen bzw. die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde.“
- 2.
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 6.1 Satz 1 wird das Wort „Ausbildungsplatz“ durch das Wort „Ausbildungsvertrag“ ersetzt. Die Worte „auch nach Ausbildungsplatzprogrammen der LfA –“ werden gestrichen.
- b)
- In Nr. 6.2 wird das Wort „Ausbildungsplatzes“ durch das Wort „Ausbildungsvertrags“ ersetzt.
- 3.
- Nr. 15.2 wird folgender Satz 3 angefügt:
„3Für Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis einschließlich 30. Juni 2014 begonnen haben, ist die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von marktbenachteiligten Jugendlichen – Chance Ausbildung 2013 in der Fassung vom 12. August 2013 weiterhin anzuwenden.“
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft.
Höhenberger
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor