Veröffentlichung AllMBl. 2014/10 S. 464 vom 08.08.2014

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Az.: I5/6684.01-1/31
7075-A
7075-A
Änderung der Richtlinie
zur Förderung der betrieblichen Ausbildung
von marktbenachteiligten Jugendlichen –
Chance Ausbildung 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 8. August 2014  Az.: I5/6684.01-1/31
Die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von marktbenachteiligten Jugendlichen – Chance Ausbildung 2013 vom 12. August 2013 (AllMBl S. 385) wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 5.1 Satz 3 erhält folgende Fassung:
3Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2014 beginnen, beträgt der Bewilligungszeitraum längstens 13 Monate ab Beginn der Berufsausbildung nach Berufsausbildungsvertrag.“
b)
In Nr. 5.2 Satz 1 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „13“ und die Zahl „5.000“ durch die Zahl „3.900“ ersetzt.
c)
In Nr. 5.3 Satz 2 wird die Zahl „577“ durch die Zahl „600“ ersetzt.
d)
In Nr. 5.4 Satz 1 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „13“ und die Zahl „1/20“ durch die Zahl „1/13“ ersetzt.
e)
Nr. 5.4 Satz 3 erhält folgende Fassung:
3Dies gilt analog für Ausbildungsverhältnisse, die aufgrund des Berufsausbildungsvertrags weniger als 13 Monate bestehen sowie in den Fällen der Nr. 5.5 Satz 2.“
f)
In Nr. 5.5 wird der bisherige Wortlaut Satz 1. Es wird folgender Satz 2 angefügt:
2Satz 1 gilt nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis innerhalb von sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen bzw. die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde.“
2.
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 6.1 Satz 1 wird das Wort „Ausbildungsplatz“ durch das Wort „Ausbildungsvertrag“ ersetzt. Die Worte „auch nach Ausbildungsplatzprogrammen der LfA –“ werden gestrichen.
b)
In Nr. 6.2 wird das Wort „Ausbildungsplatzes“ durch das Wort „Ausbildungsvertrags“ ersetzt.
3.
Nr. 15.2 wird folgender Satz 3 angefügt:
3Für Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis einschließlich 30. Juni 2014 begonnen haben, ist die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von marktbenachteiligten Jugendlichen – Chance Ausbildung 2013 in der Fassung vom 12. August 2013 weiterhin anzuwenden.“
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft.
 
Höhenberger
Ministerialdirektor