Veröffentlichung AllMBl. 2014/10 S. 466 vom 15.09.2014

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2014
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 15. September 2014
Aufgrund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 41 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2014 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt   
in den Einnahmen und Ausgaben mit  
2.135.400 €
und
 
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
97.900 €
ab.
 
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.209.400 € festgesetzt.
(2)
Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind

604.700 €
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
 
Bezirk Niederbayern
241.880 €
 
Bezirk Oberpfalz
241.880 €
 
Landkreis Regensburg
72.564 €
 
Stadt Regensburg
24.188 €
 
Gemeinde Alteglofsheim
24.188 €
604.700 €
 
1.209.400 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
 
Herbert Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender