2174-A
Änderung der Richtlinie
für die Förderung von
Frauenhäusern in Bayern
für die Förderung von
Frauenhäusern in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 12. September 2014 Az.: III5/6865-1/87
Die Bekanntmachung der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern vom 3. Dezember 2012 (AllMBl S. 1085) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 7.1 werden die Worte „jeweils zuständige Regierung“ durch die Worte „Regierung von Mittelfranken“ ersetzt.
- 2.
- In Nrn. 7.3, 7.6 und 8.2 werden jeweils die Worte „Sozialordnung, Familie und Frauen“ durch die Worte „Soziales, Familie und Integration“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 7.5 werden die Worte „den Bewilligungsbehörden“ durch die Worte „der Bewilligungsbehörde“ ersetzt.
- 4.
- In Nr. 7.6 wird das Wort „Bewilligungsbehörden“ durch das Wort „Bewilligungsbehörde“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Höhenberger
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor