7803.1-L
Änderung der Schulkostenerstattungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 4. November 2014 Az.: A1-7141-785
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinien für die Gewährung von Erstattungen im Bereich der agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und fachschulischen Ausbildungsstätten (Schulkostenerstattungsrichtlinien − SKERL) vom 14. Mai 2007 (AllMBl S. 294), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. Januar 2011 (AllMBl S. 92), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Spiegelstrich 1 wird nach dem Wort „Landtechnikseminar“ das Wort „(fünftägig)“ angefügt.
- b)
- In Spiegelstrich 3 wird nach dem Wort „Bildung“ das Wort „(fünftägig)“ angefügt.
- c)
- Spiegelstrich 4 wird gestrichen.
- 2.
- Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Spiegelstrich 3 werden nach dem Wort „Bildung“ die Worte „(einsemestriger Studiengang − dreitägig)“ angefügt.
- b)
- Es wird folgender neuer Spiegelstrich 4 eingefügt:
- „−
- Seminar für soziale und religiöse Bildung (zwei- und dreisemestrige LWS − fünftägig)“
- c)
- Der bisherige Spiegelstrich 4 wird Spiegelstrich 5.
- 3.
- Nr. 3.3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Worte „Hauswirtschaft und Ernährung“ durch die Worte „Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ ersetzt.
- b)
- Es wird folgender Spiegelstrich 2 angefügt:
- „−
- Seminar für Aufbereitung landwirtschaftlicher Produkte (viertägig)“
- 4.
- In Nr. 3.4 werden in der Überschrift die Worte „Hauswirtschaft und Ernährung“ durch die Worte „Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ ersetzt.
- 5.
- Es werden folgende Nrn. 3.5 und 3.6 eingefügt:
- „3.5
- Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung ökologischer Landbau
- −
- Landtechnikseminar (dreitägig)
- 3.6
- Für alle agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
- −
- Seminar zur Persönlichkeitsbildung (eintägig)“
- 6.
- Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgender neuer Spiegelstrich 2 eingefügt:
- „−
- das dreitägige Landmaschinenseminar 36 v. H.“
- b)
- Der bisherige Spiegelstrich 2 wird Spiegelstrich 3; nach dem Wort „das“ wird das Wort „fünftägige“ eingefügt.
- c)
- Es wird folgender neuer Spiegelstrich 4 eingefügt:
- „−
- das dreitägige Seminar für soziale und religiöse Bildung 36 v. H.“
- d)
- Die bisherigen Spiegelstriche 3 bis 5 werden Spiegelstriche 5 bis 7.
- e)
- Es wird folgender Spiegelstrich 8 angefügt:
- „−
- das eintägige Seminar für Persönlichkeitsbildung 20 v. H.“
- 7.
- In Nr. 4.5 Spiegelstrich 2 wird die Zahl „0,15“ durch die Zahl „0,18“ ersetzt.
- 8.
- In Nr. 6.2 werden nach dem Wort „Schulungstage“ ein Komma und die Worte „für die Betriebsbesichtigung im Rahmen des Unterrichts“ und nach den Worten „und für die“ die Worte „Betriebsbereitstellung für die“ eingefügt.
- 9.
- In Nr. 6.5 werden vor dem Schlusspunkt die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
- 10.
- In Nr. 7 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2016“ ersetzt.
II.
Die Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor