2330-I
Änderung der Richtlinien
für das Bayerische Modernisierungsprogramm
für das Bayerische Modernisierungsprogramm
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 26. November 2014 Az.: IIC1-4753-003/14
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) vom 30. März 2009 (AllMBl S. 136), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. November 2013 (AllMBl S. 445), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 17 werden nach dem Wort „Innern“ ein Komma und die Worte „für Bau und Verkehr“ eingefügt.
- 2.
- In Nr. 19 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2015“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor