Veröffentlichung AllMBl. 2014/14 S. 630 vom 01.12.2014

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Az.: IID8-4342-001/11
913-I
913-I
Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften
für Ingenieurbauten, TL/TP-ING, Fortschreibung März 2012
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 1. Dezember 2014  Az.: IID8-4342-001/11
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
Die Technischen Lieferbedingungen (TL) und Technischen Prüfvorschriften (TP) für Ingenieurbauten wurden ab 2003 in einem Ordner als „Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING)“ zusammengefasst und im Rahmen der sukzessiv stattfindenden Überarbeitung als Loseblattsammlung fortgeschrieben. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2007 vom 5. Dezember 2007 wurden anhand der „Übersicht über den Stand der TL/TP-ING“ sowohl Einordnungshinweise für die bestehenden TL und TP mit dem jeweiligen Ausgabejahr als auch neu erarbeitete TL und TP bekannt gegeben und entsprechend der Struktur der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ dem Ordner TL/TP-ING zugeordnet.
Die TL/TP-ING, Ausgabe März 2012, ersetzen die mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. März 2011 (AllMBl S. 147) eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe April 2010.
2.
Ergänzende Festlegungen
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der TL/TP-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der TL/TP-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
3.
Anwendung
Die TL/TP-ING, Ausgabe März 2012, wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2012 vom 21. September 2012 (Az.: StB 17/7192.70/11-1783121) bekannt gegeben.
Die TL/TP-ING, Ausgabe März 2012, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 14/2012 sind zu beachten.
Die in der Anlage des ARS Nr. 14/2012 (Übersicht über den Stand der TL/TP-ING, Ausgabe März 2012) nicht mehr enthaltenen TL und TP sind nicht mehr anzuwenden.
4.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. März 2011 (AllMBl S. 147) wird aufgehoben.
5.
Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 14/2012 ist im Verkehrsblatt, Heft 19/2012, vom 15. Oktober 2012 veröffentlicht.
Das ARS Nr. 14/2012 und die TL/TP-ING, Ausgabe März 2012, werden im Internet bereitgestellt. Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher zukünftig verzichtet.
Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV-ING erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de (unter Brücken- und Ingenieurbau > Publikationen > Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau).
Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und die zugehörigen TL und TP ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.
Dies betrifft die TL und TP, die den folgenden Abschnitten der ZTV-ING zugeordnet sind:
ZTV-ING 5-4
Tunnelbau – Betriebstechnische Ausstattung
ZTV-ING 7-1 bis 7-5     
Brückenbeläge auf Beton und Stahl
ZTV-ING 8-2
Bauwerksausstattung – Fahrbahnübergänge aus Asphalt
Diese können über die Homepage des FGSV-Verlags kostenpflichtig heruntergeladen werden.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor