1132-W
Änderung der Richtlinien
zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises
der Bayerischen Staatsregierung
zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises
der Bayerischen Staatsregierung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie,
des Innern, für Bau und Verkehr,
der Justiz,
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat,
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
sowie für Gesundheit und Pflege
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie,
des Innern, für Bau und Verkehr,
der Justiz,
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat,
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
sowie für Gesundheit und Pflege
vom 2. Dezember 2014 Az.: 34e-4647/14/1
- 1.
- Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 (AllMBl S. 312), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. August 2014 (AllMBl S. 393), werden wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3.3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuerberaterkammern,“ die Worte „den Rechtsanwaltskammern,“ eingefügt.
- b)
- In Abs. 2 werden nach dem Wort „Heimat,“ die Worte „den Rechtsanwaltskammern durch das Staatsministerium der Justiz,“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 4.2 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuerberaterkammern,“ die Worte „den Rechtsanwaltskammern,“ eingefügt.
- 1.3
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgender neuer Spiegelstrich 4 eingefügt:
„– der Justiz den Rechtsanwaltskammern,“
- b)
- Der bisherige Spiegelstrich 4 wird Spiegelstrich 5.
- 1.4
- In Nr. 6 Satz 2 wird „Nr. 5“ durch „Nr. 6“ ersetzt.
- 1.5
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 1.2 wird im Unterabschnitt „Sonstige Fortbildungsprüfungen“ nach dem Spiegelstrich
„– Werkfeuerwehrtechniker/in“ der Spiegelstrich„– Geprüfte/r Industrietechniker/in“ eingefügt. - b)
- Nach Nr. 2 wird folgende neue Nr. 3 eingefügt:
- „3.
- Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- –
- geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“
- c)
- Die bisherigen Nrn. 3 bis 5 werden Nrn. 4 bis 6.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie |
Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr |
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor |
Günter Schuster
Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium
der Justiz |
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat |
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor |
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Bayerisches Staatsministerium
für Gesundheit und Pflege |
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor |
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin |