7523-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung
des Bayerischen Förderprogramms
„Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“
des Bayerischen Förderprogramms
„Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
vom 2. Dezember 2014 Az.: 91-9111/3/2
Die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“ vom 7. August 2012 (AllMBl S. 576) werden wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 1 werden in den Spiegelstrichen 1 bis 3 die Abkürzungen „(StMWIVT)“ und „(StMUG)“ jeweils durch „(StMWi)“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die nach diesen Richtlinien gewährten Zuwendungen durch das StMWi sind unabhängig von der Rechtsform des Zuwendungsempfängers „De-minimis“-Beihilfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013.“
- b)
- In Satz 3 wird nach dem Wort „abzugeben“ der Klammerzusatz „(De-minimis-Erklärung)“ eingefügt.
- 3.
- Nr. 10 wird aufgehoben.
- 4.
- In Nr. 11 werden vor dem Schlusspunkt die Worte „und mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft“ eingefügt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor