7803.2-L
Änderung der Bildungskostenregelung – StMELF
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 7. November 2014 Az.: A1-7161-1/466
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Gewährung von Vergütungen und Erstattung von Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bildungskostenregelung – StMELF) vom 14. Mai 2007 (AllMBl S. 296), geändert durch Bekanntmachung vom 21. Februar 2011 (AllMBl S. 92), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der ersten Kopfzeile der Tabelle werden die Worte „für Auszubildende und Praktikanten“ durch die Worte „und für Praktikanten“ ersetzt.
- 2.
- In Nr. 2 wird die Zahl „23,00“ durch die Zahl „25,30“, die Zahl „33,35“ durch die Zahl „36,70“ und die Zahl „46,00“ durch die Zahl „50,60“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 3.1 werden nach dem Wort „Auszubildende“ ein Komma und die Worte „BFS-Schüler“ angefügt; die Zahl „5,60“ wird durch die Zahl „6,20“ ersetzt.
- 4.
- In Nr. 3.2 wird die Zahl „9,20“ durch die Zahl „10,50“ ersetzt.
- 5.
- Nr. 4 Spalte 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im Abschnitt „Zwischen- und Abschlussprüfung in Helferberufen“ wird die Zahl „0,75“ durch die Zahl „0,80“ ersetzt, der Eintrag „45 Min. 1,13 €“ gelöscht, die Zahl „1,50“ durch die Zahl „1,60“ ersetzt, der Eintrag „75 Min. 1,68 €“ gelöscht und die Zahl „1,78“ durch die Zahl „1,95“ ersetzt.
- b)
- Im Abschnitt „Zwischen- und Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen“ wird die Zahl „2,00“ durch die Zahl „2,20“, die Zahl „2,50“ durch die Zahl „2,75“ und die Zahl „3,00“ durch die Zahl „3,30“ ersetzt.
- c)
- Im Abschnitt „Fortbildungsprüfungen“ wird die Zahl „1,76“ durch die Zahl „1,95“, die Zahl „2,35“ durch die Zahl „2,60“, die Zahl „2,95“ durch die Zahl „3,25“ und die Zahl „3,50“ durch die Zahl „3,85“ ersetzt. Nach der Zeile „120 Min.“ wird die Zeile „150 Min. 4,30 €“ eingefügt. Die Zahl „4,70“ wird durch die Zahl „5,15“ ersetzt und die Zeile „Hausarbeit 11,77 €“ wird gestrichen.
- 6.
- Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Spalte 2 erhält folgende Fassung:
„Vergütung für die
- a)
- Bewertung des Prüfungsbestandteils „Arbeitsprojekt“ in der Hauswirtschaft, mit Prüfungsgespräch*)
- b)
- Bewertung der schriftlichen Meisterarbeit (Hausarbeit) und der praktischen Meisterarbeit (Arbeitsprojekt) in der Landwirtschaft*)“
- b)
- In Spalte 4 wird zu Buchst. b der Betrag „36,80 €“ eingefügt.
- 7.
- Im Abschnitt „Geltungsdauer“ wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2016“ ersetzt.
- 8.
- In der Fußnote wird Spiegelstrich 3 gestrichen.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor