Veröffentlichung AllMBl. 2014/14 S. 633 vom 11.11.2014

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Az.: A1-7107-1/3
7803.2-L
7803.2-L
Änderung der Bildungsförderungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 11. November 2014  Az.: A1-7107-1/3
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinien für die Förderung der beruflichen Ausbildung und der Fortbildung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für Berufe der Land-, Haus- und Forstwirtschaft sowie für die Gewährung von Stipendien (Bildungsförderungsrichtlinien – BiFöR) vom 7. März 2011 (AllMBl S. 210, ber. S. 517), geändert durch Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (AllMBl S. 166), wird wie folgt geändert:
1.
Die Präambel wird wie folgt geändert:
a)
Nach dem Wort „Landwirtschaftsschulen“ werden die Worte „und staatlichen agrarwirtschaftlichen Fachschulen“ eingefügt
b)
Fußnote 1 wird gestrichen.
2.
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 1.1 werden nach den Worten „(BGJ-Schüler)“ die Worte „und von Berufsfachschulen (BFS-Schüler)“ eingefügt; das Wort „Anwärtern“ wird durch das Wort „Meisteranwärtern“ ersetzt.
b)
In Nr. 1.2.1 wird in der Überschrift das Wort „und“ gestrichen und durch ein Komma ersetzt. Nach dem Wort „BGJ“ werden die Worte „und BFS-“ eingefügt.
c)
Nr. 1.2.2 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Werden Lehrgänge nicht von staatlichen Einrichtungen selbst durchgeführt (z. B. Fachkraft Agrarservice), können die hierfür notwendigen Lehrgangskosten bis max. 3.000,00 €, abzüglich eines Eigenanteils, erstattet werden. Entsprechendes gilt für Fortbildungskurse, die von der Bayerischen Waldbauernschule durchgeführt werden. Der Eigenanteil wird jährlich vom Staatsministerium festgesetzt.“
d)
In Nr. 1.4.1.2 wird das Wort „und“ gestrichen und durch ein Komma ersetzt. Nach dem Wort „BGJ“ werden die Worte „und BFS-“ eingefügt.
e)
Nr. 1.5 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Der staatlich gewährte Meisterbonus bleibt unberücksichtigt.“
f)
Nr. 1.6 wird folgender Spiegelstrich 6 angefügt:
„das Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft, Triesdorf für Maßnahmen der Meistervorbereitung Agrarservice.“
3.
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
a)
Der Überschrift werden die Worte „und der staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft“ angefügt.
b)
In Nr. 2.1 werden nach dem Wort „Landwirtschaftsschulen“ die Worte „und der staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft (mit Abschluss „Wirtschafter“)“ eingefügt.
c)
In Nr. 2.3 werden vor dem Schlusspunkt die Worte „oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft“ eingefügt.
d)
In Nr. 2.6 werden nach dem Wort „Landwirtschaftsschulen“ die Worte „oder den staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft“ eingefügt.
e)
In Nr. 2.7 Spiegelstrich 1 werden nach dem Wort „Landwirtschaftsschule“ die Worte „oder der staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft“ eingefügt.
f)
In Nr. 2.8 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2016“ ersetzt.
4.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 1.2 wird die Zahl „15,20“ durch die Zahl „16,70“, die Zahl „2,15“ durch die Zahl „2,35“, die Zahl „3,60“ durch die Zahl „3,95“, die Zahl „3,20“ durch die Zahl „3,50“ und die Zahl „6,25“ durch die Zahl „6,90“ ersetzt.
b)
In Nr. 1.3 wird die Zahl „0,15“ durch die Zahl „0,18“ ersetzt.
c)
In Nr. 2 wird die Zahl „5,60“ durch die Zahl „6,20“ ersetzt.
5.
In Muster 2 wird das Wort „Kontonummer“ durch das Wort „IBAN“ und das Wort „Bankleitzahl“ durch das Wort „BIC“ ersetzt.
6.
Muster 3 wird wie folgt geändert:
a)
Im Abschnitt „Anlagen“ wird das Wort „Subventionsbetrug“ durch das Wort „Subventionsgesetz“ ersetzt.
b)
In Nr. 5 wird das Wort „Kontonummer“ durch das Wort „IBAN“ und das Wort „Bankleitzahl“ durch das Wort „BIC“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.
 
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor