Stellenausschreibungen
Die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (BesGr R 6) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 15. Januar 2015 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (Referat A 2) eingereicht werden.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Amtes wird die Erfüllung insbesondere folgender Kriterien vorausgesetzt:
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- Deutlich überdurchschnittliches Examensergebnis (Zweite Juristische Staatsprüfung),
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- hinreichende Vorerfahrung in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit,
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- ausgeprägte Führungs-, Verwaltungs- und Berufserfahrung, Flexibilität bezüglich der Wahrnehmung neuer Aufgaben,
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- ausgezeichnete Beurteilung und entsprechende Verwendungseignung.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Arbeitsgericht Nürnberg – als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter – (BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 15. Januar 2015 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle der Richterin/des Richters am Arbeitsgericht Kempten – als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Kempten – (BesGr R 1 + AZ) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 15. Januar 201 5 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.