7803.1-L
Praktikantenordnung Landwirtschaft, Gartenbau,
Ernährung und Hauswirtschaft sowie Landespflege
(POLGEHL)
Ernährung und Hauswirtschaft sowie Landespflege
(POLGEHL)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 7. Februar 2011 Az.: A 4-7103-1/1
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlässt folgende Verwaltungsvorschriften:
- 1.
- Praktika
- 1.1
- Allgemeine Regelungen
- 1.1.1
- Ziel des Praktikums, Praktikumsinhalte
- 1.1.2
- Dauer des Praktikums
- 1.1.3
- Anrechnung von Praxiszeiten
- 1.2
- Studiengangspezifische Regelungen
- 1.2.1
- Agrarwissenschaften
- 1.2.2
- Gartenbauwissenschaften
- 1.2.3
- Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung
- 1.2.4
- Ernährungswissenschaften/Ökotrophologie/Consumer Affairs
- 2.
- Praktikantenvertrag
- 3.
- Zuständigkeiten
- 4.
- Voraussetzungen für die Anerkennung
- 4.1
- Berichte
- 4.2
- Zeitnachweise und qualifizierende Zeugnisse
- 5.
- Praktikantenprüfung
- 5.1
- Prüfungsausschuss
- 5.2
- Prüfungstermine
- 5.3
- Prüfungsanmeldung
- 5.4
- Zulassung
- 5.5
- Prüfungsinhalte
- 5.6
- Prüfungsverlauf
- 5.7
- Bewertung, Prüfungsergebnis und Zeugnis
- 5.8
- Rücktritt, Nichtteilnahme
- 5.9
- Wiederholung der Prüfung
Anlagenübersicht
- Anlage 1:
- Praktikumsinhalte Landwirtschaft
- Anlage 2:
- Rahmenplan Lehrgang Landtechnik
- Anlage 3:
- Rahmenplan pflanzenbauliche Schulungstage
- Anlage 4:
- Rahmenplan Lehrgang Tierische Erzeugung
- Anlage 5:
- Praktikumsinhalte Gartenbau
- Anlage 6:
- Rahmenplan Lehrgang Technik im Gartenbau
- Anlage 7:
- Praktikumsinhalte Landschaftsarchitektur und -planung
- Anlage 8:
- Praktikumsinhalte Hauswirtschaft und Ernährung
- Anlage 9:
- Vertrag
- Anlage 10:
- Muster Zeugnis Praktikantenprüfung
- Anlage 11:
- Muster Zusammenstellung der Praktikumszeiten
- 1.
- Praktika
- 1.1
- Allgemeine Regelungen
- 1.1.1
- Ziel des Praktikums, Praktikumsinhalte
Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst auf Ämter der vierten Qualifikationsebene (früher Höherer Dienst) in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung ist das geregelte Praktikum mit Praktikantenprüfung eine Zulassungsvoraussetzung. Auch eine einschlägige Berufsausbildung mit Abschlussprüfung gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst anerkannt.
Die Bewerber für den Vorbereitungsdienst sammeln mit dem Praktikum grundlegende berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse sind so zu vermitteln, dass die Praktikanten zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten befähigt werden, die insbesondere das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren beruflicher Handlungen einschließen. Darüber hinaus sollen nachhaltige Eindrücke vom sozialen Umfeld im jeweiligen Beruf gewonnen werden.
- 1.1.2
- Dauer des Praktikums
Das Praktikum umfasst einschließlich der begleitenden Ausbildungsmaßnahmen 30 Wochen. Ausfallzeiten sind nachzuholen, soweit sie eine Woche übersteigen.
Lehrgänge und Schulungstage sind Bestandteile der praktischen Ausbildung. Das Praktikantenamt Weihenstephan bietet sie in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Landwirtschaftsverwaltung an. Die Anlagen enthalten die Rahmenpläne.
- 1.1.3
- Anrechnung von Praxiszeiten
- Auf die Praktikumszeit kann angerechnet werden:
- −
- die Studienpraxis im Rahmen eines einschlägigen Studiums,
- −
- Ausbildungszeiten nach dem Berufsbildungsgesetz in einem einschlägigen Ausbildungsberuf,
- −
- eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung ersetzt das geregelte Praktikum.
- 1.2
- Studiengangspezifische Regelungen
- 1.2.1
- Agrarwissenschaften
In der Vegetationszeit werden mindestens acht Wochen zusammenhängend in einem nach BBiG anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb abgeleistet. Weitere 14 Wochen im landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb finden nach Möglichkeit zeitlich zusammenhängend statt. Vier Wochen finden in dem der praktischen Landwirtschaft vor- oder nachgelagerten Bereich statt. Ein je zweiwöchiger Tierhaltungs- und Landmaschinenkurs und pflanzenbauliche Schulungstage sind Bestandteil des Praktikums.
- 1.2.2
- Gartenbauwissenschaften
Mindestens acht Wochen müssen zusammenhängend in einem nach BBiG anerkannten gärtnerischen Ausbildungsbetrieb der Fachrichtungen Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei oder Zierpflanzenbau in der berufsspezifischen Hauptarbeitszeit abgeleistet werden. Weitere 14 Wochen im gärtnerischen Ausbildungsbetrieb der o. g. Fachrichtungen finden nach Möglichkeit zeitlich zusammenhängend statt. Ein Lehrgang Technik im Gartenbau gehört zum Praktikum.
- 1.2.3
- Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung
Mindestens 30 Wochen müssen zusammenhängend in einem nach BBiG anerkannten Ausbildungsbetrieb der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau während der berufsspezifischen Hauptarbeitszeit abgeleistet werden.
- 1.2.4
- Ernährungswissenschaften/Ökotrophologie/Consumer Affairs
Mindestens zehn Wochen sind im nach BBiG anerkannten landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalt nach Möglichkeit mit Einkommenskombinationen, sowie acht Wochen in einem Großhaushalt mit den Bereichen Küche, Wäsche und Reinigung abzuleisten. Die restlichen Zeiten können in Abschnitten von mindestens vier Wochen aus den Bereichen Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelindustrie, Lebensmittelüberwachung, Beratungsstellen, PR-Agenturen, Medien gewählt werden.
- 2.
- Praktikantenvertrag
Vor Beginn des Praktikums ist zwischen der Ausbildungsstätte und dem Praktikanten ein schriftlicher Vertrag nach Anlage 9 abzuschließen. Dieser Vertrag muss dem Praktikantenamt Weihenstephan vor Praktikumsbeginn vorgelegt werden.
- 3.
- Zuständigkeiten
- 3.1
- Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führen praktikumsbegleitende pflanzenbauliche Schulungstage durch. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut, Abteilung Gartenbau führt die Praktikantenprüfung für Gartenbau und Garten- und Landschaftsbau durch (zuständige Stelle).
- 3.2
- Praktikantenamt Weihenstephan
- Das Praktikantenamt
- −
- informiert Studienbewerber und Studenten über das geregelte Praktikum als Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst,
- −
- informiert Ausbildungsbetriebe, Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Staatsministerium über grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Studium,
- −
- berät Studienbewerber und Studenten vor der Aufnahme eines Praktikums zur Gestaltung desselben,
- −
- ist bei der Suche nach Ausbildungsbetrieben behilflich,
- −
- betreut die Praktikanten im Praktikum und organisiert die Lehrgänge,
- −
- bewertet die schriftlichen Berichte und entscheidet über die Anerkennung des Praktikums,
- −
- prüft die Unterlagen für die Zulassung zur Praktikantenprüfung.
- 3.3
- Fortbildungszentren
Das Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft in Landshut-Schönbrunn führt die Praktikantenprüfung in den Bereichen Landwirtschaft sowie Hauswirtschaft und Ernährung durch (zuständige Stelle).
- 4.
- Voraussetzungen für die Anerkennung
- 4.1
- Berichte
Dem Praktikantenamt legt der Student über jedes Praktikum in Ausbildungsbetrieben und Institutionen des vor-/nachgelagerten Bereiches einen selbstverfassten Bericht vor. Die studiengangspezifischen Berichtsanleitungen regeln die Einzelheiten.
- 4.2
- Zeitnachweise und qualifizierende Zeugnisse
Zusammen mit den Berichten erhält das Praktikantenamt Zeitnachweise oder Zeugnisse, worin die erfolgreich abgeleistete Praktikumszeit vom Betriebsleiter bestätigt ist. Das Praktikantenamt stellt dem Studenten eine Bescheinigung aus, die das erfolgreich abgeschlossene geregelte Praktikum mit allen einzelnen Abschnitten, Kursen und Schulungstagen bestätigt. Ein Muster ist in der Anlage 11 aufgeführt.
- 5.
- Praktikantenprüfung
- 5.1
- Prüfungsausschuss
Das für die Praktikantenprüfung zuständige Fortbildungszentrum Landshut-Schönbrunn errichtet einen Prüfungsausschuss für die Landwirtschaft und einen für Ernährung und Hauswirtschaft.
Die Abteilung Gartenbau des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in Landshut errichtet einen Prüfungsausschuss für den Gartenbau, sowie den Garten- und Landschaftsbau.
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen. Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt.
Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich; Zeitaufwand und Anfahrt werden nach den Prüfungsaufwandsregelungen entschädigt.
Nicht mitwirken darf ein Prüfer, der sich befangen fühlt, oder gegen den die Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht wird. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft der Prüfungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn ⅔ der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; Stimmenthaltung ist nicht möglich.
- 5.2
- Prüfungstermine
Die Prüfungen sollen mindestens einmal im Jahr stattfinden. Termine werden mit dem Prüfungsausschuss und dem Praktikantenamt abgestimmt.
- 5.3
- Prüfungsanmeldung
- Die Anmeldung ist mit folgenden Unterlagen im Praktikantenamt einzureichen:
- −
- kurzer tabellarischer Lebenslauf mit Foto,
- −
- Berichte mit Zeugnissen,
- −
- Nachweise der besuchten Kurse,
- −
- Verträge.
Das Praktikantenamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, erstellt eine Auflistung sämtlicher Praktika und Kurse des einzelnen Prüfungsbewerbers und leitet die Unterlagen den für die Prüfung zuständigen Stellen weiter.
- 5.4
- Zulassung
Über die Zulassung zur Praktikantenprüfung entscheiden die zuständigen Stellen.
Die Entscheidung teilen sie den Prüfungsbewerbern mindestens einen Monat vor der Prüfung schriftlich mit.
- 5.5
- Prüfungsinhalte
Die Praktikantenprüfung erstreckt sich auf die jeweiligen Ausbildungsinhalte und Gegebenheiten der Ausbildungsbetriebe der Praktikanten und das in den begleitenden Ausbildungsmaßnahmen vermittelte fachpraktische Wissen und Können. Die Prüfung besteht mit Ausnahme des Bereiches Hauswirtschaft und Ernährung aus zwei fachpraktischen Prüfungsbereichen und einem Kolloquium.
- 5.6
- Prüfungsverlauf
Die Prüfung in den drei Prüfungsabschnitten dauert je 20 Minuten. Die Prüfung ist nicht öffentlich; der Vorsitzende kann Personen als Gäste zulassen. Die Prüflinge weisen sich vor Beginn der Prüfung mit amtlichem Dokument aus. Von der Prüfung kann nach Entscheidung des Prüfungsausschusses ausgeschlossen werden, wer den Verlauf erheblich stört oder durch Täuschungshandlungen versucht, das Ergebnis zu beeinflussen. Ausschluss bedeutet nicht bestanden.
Für Hauswirtschaft und Ernährung besteht die Praktikantenprüfung aus einem Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 60 Minuten auf Grundlagen der Praktikumsberichte.
- 5.7
- Bewertung, Prüfungsergebnis und Zeugnis
Die Prüfungsbereiche und das Kolloquium werden nach folgenden Stufen bewertet:
sehr gut (1) | = | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung |
gut (2) | = | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung |
befriedigend (3) | = | eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistungen |
ausreichend (4) | = | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht |
mangelhaft (5) | = | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind |
ungenügend (6) | = | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse lückenhaft sind |
Jeder Prüfungsbereich und das Kolloquium ist von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses selbstständig zu beurteilen und in ganzen Noten zu bewerten.
Das Prüfungsergebnis errechnet sich aus dem dritten Teil der Notensumme aus den einzelnen Prüfungsbereichen und dem Kolloquium, in Hauswirtschaft und Ernährung ergibt die Note des Prüfungsgespräches das Prüfungsergebnis. Die Gesamtnote setzt sich wie folgt zusammen:
1,00–1,50 = sehr gut
1,51–2,50 = gut
2,51–3,50 = befriedigend
3,51–4,50 = ausreichend
4,51–5,50 = mangelhaft
5,51–6,00 = ungenügend
Die Prüfung ist insgesamt nicht bestanden, wenn ein Prüfungsbereich mit ungenügend oder zwei mit mangelhaft bewertet wurden. In Hauswirtschaft und Ernährung ist die Prüfung nicht bestanden, wenn das Prüfungsgespräch schlechter als ausreichend bewertet wurde. Das Prüfungsergebnis ist den Bewerbern am Prüfungstag mündlich mitzuteilen. Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift und ein Gesamtbewertungsbogen zu erstellen.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach Anlage 10. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine schriftliche Mitteilung, in welchen Prüfungsbereichen die Leistungen mit mangelhaft oder ungenügend bewertet wurden.
- 5.8
- Rücktritt, Nichtteilnahme
Treten Prüfungsteilnehmer nach Zulassung und vor Beginn der Prüfung zurück oder kommen sie der Aufforderung zum Ablegen der Prüfung nicht nach, so gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Dies gilt nicht, wenn Prüfungsteilnehmer aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, die Prüfung nicht ablegen können. Über das Vorliegen eines Grundes, den der Prüfungsteilnehmer nicht zu vertreten hat, entscheidet der Prüfungsausschuss.
- 5.9
- Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung können die Teilnehmer auf Antrag nur die nicht bestandenen Prüfungsbereiche wiederholen. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Anmeldung und Zulassung erfolgen analog der ersten Anmeldung.
- 6.
- Übergangsregelung und Inkrafttreten
Praktikumszeiten, die nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz vom 17. Februar 2003 (AllMBl S. 89) abgeleistet wurden, werden angerechnet.
Diese Bekanntmachung löst die oben genannte Bekanntmachung ab und tritt mit Wirkung vom 1. März 2011 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
Anlage 1
Praktikumsinhalte Landwirtschaft
- 1.
- Pflanzliche Erzeugung
- 1.1
- Boden, Standort, Bodenbearbeitung
- −
- Fähigkeit, den natürlichen Standort eines landwirtschaftlichen Betriebes zu beschreiben und zu bewerten
- −
- Fähigkeit, Bodenbearbeitungsmaßnahmen durchzuführen
- −
- Überblick über Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Vermeidung von Bodenschäden
- 1.2
- Nährstoffversorgung
- −
- Überblick über betriebliche Düngemittel (Mineraldünger, Wirtschaftsdünger, wie Gülle und Stallmist, Stroh- und Gründüngung) deren Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten, Kosten
- −
- Fähigkeit, Düngemittel gezielt auszubringen
- −
- Einsicht in den umweltbewussten Umgang mit Düngemitteln hinsichtlich Luft, Grund-, Oberflächengewässern und Bereitschaft, die umweltrelevanten Maßnahmen umzusetzen
- −
- Fähigkeit, einen Düngeplan nach Ergebnissen der Bodenuntersuchung unter Anleitung zu erstellen
- 1.3
- Pflanzenbau
- −
- Fertigkeit, einheimische Kulturpflanzen in ihren jeweiligen Entwicklungsstadien zu erkennen und zu beurteilen
- −
- Fähigkeit, standortgerechte Maßnahmen für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Produktion qualitativ hochwertiger pflanzlicher Erzeugnisse zu treffen (Getreide, Körnermais, Ölfrüchte, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Körnerleguminosen, Sonderkulturen)
- −
- Einsicht in die Notwendigkeit überbetrieblicher Vermarktungseinrichtungen und entsprechender Markt- und Qualitätsanforderungen
- −
- Bereitschaft, Vorschriften des Umwelt- und Unfallschutzes umzusetzen
- 1.4
- Grünland und Futterbau
- −
- Fähigkeit, Dauergrünland hinsichtlich Standort und Nutzung zu beurteilen und entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen
- −
- Fähigkeit, wesentliche Formen des Feldfutterbaues auf dem Betrieb durchzuführen
- 1.5
- Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz
- −
- Bereitschaft, Umwelt- und Naturschutz im persönlichen und betrieblichen Umfeld zu verwirklichen und entsprechende Maßnahmen von Gesellschaft und Staat zu unterstützen
- −
- Bewusstsein vom Raubbau an der Natur durch den Menschen
- −
- Überblick über Landschaftspflege- und Naturschutzprogramme
- −
- Bereitschaft, bei deren praktischer Umsetzung mitzuwirken
- 2.
- Tierische Erzeugung
- 2.1
- Landwirtschaftliche Nutztiere
- −
- Fähigkeit, Nutztiere (Milchkühe, Mastrinder, Jungvieh, Zucht- und Mastschweine, ggf. Geflügel, Schafe, Pferde u. a.) zu betreuen und Einsicht in tiergerechte Haltung, Behandlung und Transport
- −
- Kenntnis der Kriterien zur Tierbeurteilung und Fähigkeit, Nutztiere nach dem Äußeren und ihren Leistungsdaten zu beurteilen und zu vergleichen
- −
- Überblick über den praktischen Zuchtbetrieb
- 2.2
- Futter und Fütterung
- −
- Fähigkeit, Futtermittel zu erkennen und zu beurteilen
- −
- Fähigkeit, Futterrationen für Rinder und Schweine zusammenzustellen
- 2.3
- Hygiene und Tiergesundheit
- −
- Kenntnis der wichtigsten Hygienemaßnahmen im Stall
- −
- Fähigkeit, typische Merkmale gesunder und kranker Tiere zu erkennen sowie Kenntnisse über Trächtigkeit und Geburt
- −
- Einblick in Krankheitsbilder, -ursachen und Möglichkeiten der Prophylaxe und Bekämpfung
- 2.4
- Leistungen
- −
- Überblick über die Leistungsergebnisse und deren Auswertung in der Milcherzeugung, Ferkelerzeugung sowie Fleisch- und Eierproduktion
- −
- Kenntnis möglicher Umwelteinflüsse bei der Erzeugung, Be- und Verarbeitung hochwertiger tierischer Produkte
- 2.5
- Stall
- −
- Überblick über Eigenschaften und Einsatzbereiche wichtiger Baumaterialien im Stallbau
- −
- Überblick über Aufstallungsformen sowie Arbeits- und Mechanisierungsverfahren im Stall
- −
- Einblick in die Bedeutung des Stallklimas für das Tier und die Möglichkeit der Regulierung
- −
- Kenntnisse über Vorschriften und praktischen Vollzug der Unfallverhütung im Stall
- 3.
- Betriebliche Zusammenhänge
- 3.1
- Betriebsbedingungen Ausstattung mit Produktionsfaktoren Betriebsorganisation und Markt
- −
- Fähigkeit, Betriebsbedingungen, Faktorausstattung und Betriebsorganisation des Praktikumsbetriebes zu erfassen
- −
- Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Betriebsbedingungen und Betriebsorganisation
- −
- Überblick über Marktbedingungen, Vermarktungsformen und Vermarktungseinrichtungen
- 3.2
- Betriebsmanagement und Rechnungswesen
- −
- Fähigkeit, die im Produktionsbetrieb schwerpunktmäßig vertretenen Produktionsverfahren zu beschreiben und betriebswirtschaftlich zu beurteilen
- −
- Kenntnis der Preise und Kosten wichtiger landwirtschaftlicher Produkte und Betriebsmittel
- −
- Überblick über die besonderen Aufgaben der Unternehmensführung
- −
- Einblick in den Ablauf des Rechnungswesens des Praktikumsbetriebes
- 3.3
- Berufsständische Organisationen und Einrichtungen
- −
- Einblick in die Form und die Bedeutung der überbetrieblichen Zusammenarbeit
- −
- Überblick über berufsständische Organisationen
- −
- Überblick über die berufliche Bildung in der Landwirtschaft
Anlage 2
Rahmenplan für den Lehrgang Landtechnik
Lehrgangsziel
Die Lehrgänge sollen den Studenten Kenntnisse und Fähigkeiten beim Umgang mit Traktoren und Landmaschinen vermitteln. Die Kenntnisvermittlung erstreckt sich nur auf die grundsätzliche Arbeitsweise und Funktion einer Maschine und deren Bauteile. Den Schwerpunkt bildet die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Traktoren und Landmaschinen fachgerecht zu pflegen, warten, bedienen und einzustellen.
Im Hinblick auf das abzuleistende Praktikum sollen die Lehrgänge bei den Studenten Bereitschaft wecken und Fähigkeiten, z. T. Fertigkeiten vermitteln, um mit den gebräuchlichen Maschinen eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Erfolg arbeiten zu können.
Schlepper und Geräteanbau
- 1.
- Schlepperbauarten und Motorgeräte
- 1.1
- Überblick über Bauarten von Schleppern und Motorgeräten
- 1.2
- Fähigkeit im Erkennen und Bedienen von Schleppern und Motorgeräten
- 1.3
- Fähigkeit in der Handhabung und dem Einsatz von Schleppern, Motorgeräten und Anhängern
- 2.
- Motoren
- 2.1
- Kenntnis über Motoraufbau und technische Daten
- 2.2
- Fähigkeit im Pflegen und Warten verschiedener Motorschmiersysteme
- 2.3
- Fähigkeit im Pflegen und Warten verschiedener Kühlsysteme an Motoren
- 2.4
- Fähigkeit im Pflegen und Warten verschiedener Luftfilter
- 2.5
- Fähigkeit im Pflegen und Bedienen verschiedener Kraftstoffanlagen an Dieselmotoren
- 2.6
- Fähigkeit im Pflegen, Bedienen und Einstellen verschiedener Kraftstoffanlagen an Ottomotoren
- 2.7
- Fähigkeit im Pflegen, Bedienen und Einstellen der Zündanlage an verschiedenen Ottomotoren
- 3.
- Kraftübertragung
- 3.1
- Kenntnis über die Kraftübertragung an Schleppern
- 3.2
- Fähigkeit im Einstellen und Bedienen von Kupplungen und Zapfwellen an verschiedenen Schleppern
- 3.3
- Fähigkeit im Pflegen und im Instandhalten von Gelenkwellen, Schutzeinrichtungen und Überlastsicherungen
- 3.4
- Fähigkeit im Bedienen und Pflegen der Schaltgetriebe an verschiedenen Schleppern
- 3.5
- Fähigkeit im Bedienen und Pflegen der Achsen und Achsantriebe
- 3.6
- Fähigkeit im Pflegen und im Instandsetzen der Fahrzeugreifen
- 4.
- Fahrzeugbremsen
- 4.1
- Kenntnis der Bremsanlagen an landwirtschaftlichen Fahrzeugen, StVZO
- 4.2
- Fähigkeit im Prüfen, Einstellen und Warten mechanisch und hydraulisch betätigter Bremsen an Schleppern
- 4.3
- Fähigkeit im Prüfen, Einstellen und Warten mechanisch und pneumatisch betätigter Bremsen an Transportfahrzeugen und Erntemaschinen
- 5.
- Fahrzeugelektrik und Fahrzeugelektronik
- 5.1
- Kenntnis der Stromerzeugung, -speicherung und -verbrauch
- 5.2
- Fähigkeit im Bedienen, Instandsetzen und Warten der elektrischen Anlage an verschiedenen Fahrzeugen; Fahrzeugsicherheit
- 5.3
- Fähigkeit im Austauschen, Bedienen, Einstellen und Warten der elektronischen Bauteile
- 6.
- Kraftheber und Gerät
- 6.1
- Kenntnis der Hydraulik, Kraftheber und Geräteverbindung an Schleppern und landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
- 6.2
- Fertigkeit im Bedienen, Einstellen und Warten der verschiedenen Hydraulikanlagen an unterschiedlichen Schleppern
- 6.3
- Fähigkeit im Verbinden und Einsetzen verschiedener Arbeitsgeräte mit Krafthebern
- 6.4
- Fähigkeit im Bedienen, Einstellen, Einsetzen und Warten verschiedener Pflüge
- 6.5
- Fähigkeit im Bedienen und Warten verschiedenartiger Anhängevorrichtungen
- 7.
- Fahrerplatz und Fahrsicherheit
- 7.1
- Kenntnis über Kabinen, Klimatisierung und Sicherheit
- 7.2
- Fähigkeit im Pflegen, Bedienen, Einstellen und Warten der Fahrersitze, Bedienungsgruppen, Lüftung und Klimaanlagen
- 7.3
- Fähigkeit im Anpassen des Fahrerplatzes an verschiedene Arbeitsverhältnisse und im Beachten des unterschiedlichen Fahrverhaltens beim Gerätetransport
Anlage 3
Rahmenplan pflanzenbauliche Schulungstage
Ziel der pflanzenbaulichen Schulungstage:
- −
- wesentliche Entwicklungsphasen der Vegetation kennenzulernen, vergleichen und bewerten zu können
- −
- den optimalen Anwendungszeitpunkt pflanzenbaulicher Maßnahmen festlegen zu können
- −
- im Ausbildungsbetrieb vermittelte Kenntnisse und Erfahrungen zu ergänzen, zu vertiefen und zu festigen
Dabei sollen praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Vordergrund stehen; die theoretische Wissensvermittlung ist auf das zum Verständnis der Praxis unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Lernziele und Lerninhalte der Schulungstage sind verbindlich; Zeitpunkt, Zeitmaß und Reihenfolge der Lerninhalte den regionalen Gegebenheiten anzupassen.
Die mit der Durchführung der Schulungstage beauftragten Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten legen die Schulungstermine frühzeitig fest und teilen diese den Ausbildenden, den Praktikanten und dem Praktikantenamt Weihenstephan mit.
Die Teilnahme am Schulungstag ist dem Praktikanten zu bestätigen durch Eintrag in die Praktikantenkarte, Sammelbestätigung oder ggf. mit Einzelbestätigung unter Angabe von Datum und Thema des Schulungstages. Die Ausbildenden stellen den Praktikanten für die Teilnahme an Schulungstagen während des Betriebspraktikums frei.
- 1.
- Frühjahrsbestellung (April)
- 1.1
- Fähigkeit, Saat- und Pflanzgut der wichtigsten Kulturarten zu beurteilen und zu bestimmen
- 1.2
- Fähigkeit, die Aussaatmenge zu berechnen, Wintersaatenbestände zu beurteilen
- 1.3
- Überblick über Bodenbearbeitungsmaßnahmen und Fähigkeit, das fertige Saatbeet zu beurteilen
- 1.4
- Überblick über Sä- und Legemaschinen und deren Einsatz
- 2.
- Pflanzenschutz (Mai)
- 2.1
- Überblick über Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
- 2.2
- Fähigkeit, Kulturpflanzen zu erkennen und die wichtigsten Schadorganismen, Unkräuter und Ungräser zu bestimmen
- 2.3
- Fähigkeit, den sachgemäßen Einsatz einer Pflanzenschutzspritze zu beurteilen
- 2.4
- Überblick über Pflanzenbehandlungsmittel und deren Einsatz
- 3.
- Grünland/Futter (Juni)
- 3.1
- Fähigkeit, Grünland nach Zusammensetzung des Pflanzenbestandes, Nutzungsform, Futterqualität und Ertrag zu beurteilen
- 3.2
- Kenntnis notwendiger Pflege- und möglicher Verbesserungsmaßnahmen des Grünlandes
- 3.3
- Fähigkeit, wichtige Feldfutterpflanzen zu erkennen und zu beurteilen
- 4.
- Beurteilen von Feldbeständen (Juni/Juli)
- 4.1
- Beherrschen des Erkennens einheimischer Kulturpflanzen
- 4.2
- Fähigkeit, Pflanzenbestände zu beurteilen
- 4.3
- Überblick über Saatgutvermehrung und Sortenversuchswesen
- 5.
- Standort, Bodenbearbeitung und Düngung (September)
- 5.1
- Überblick über wichtige Bodentypen und -arten
- 5.2
- Überblick über standortgemäße Bodenbearbeitung
- 5.3
- Fähigkeit, wesentliche Düngemittel zu erkennen und zu beurteilen sowie einen Düngeplan zu erstellen
Anlage 4
Rahmenplan Lehrgang Tierische Erzeugung
Rinderhaltung
- 1.
- Milchgewinnung
- 1.1
- Überblick des Aufbaus und der Funktion des Euters sowie der Entstehung von Euterkrankheiten
- 1.2
- Überblick über die Technik der Milchgewinnung
- 1.3
- Fähigkeit im Handmelken
- 1.4
- Fähigkeit im Maschinenmelken
- 1.5
- Überblick von Bau und Arbeitsweise der Melkanlagen
- 1.6
- Fähigkeit einer rationellen Einteilung des Arbeitsablaufes
- 1.7
- Überblick über Reinigung und Desinfektion von Melkanlage und Geräten
- 1.8
- Fähigkeit zur Wartung und Pflege der Teile sowie zur Reinigung und Desinfektion der Anlage und Geräte
- 1.9
- Überblick über die Behandlung der Milch
- 2.
- Rinderfütterung
- 2.1
- Einblick über die Grundsätze der Rinderfütterung
- 2.2
- Fähigkeit der Bestimmung und Beurteilung von Futtermitteln für die Rinderfütterung
- 2.3
- Fähigkeit, Rinder wiederkäuergerecht und leistungsbezogen zu füttern
- 3.
- Kälberaufzucht
- 3.1
- Einblick über die Methoden der Aufzucht des Kalbes
- 3.2
- Fähigkeit zur Aufzucht eines Kalbes
- 4.
- Zucht und Haltung im Rinderstall
- 4.1
- Fähigkeit, die Arbeiten im Rinderstall zu verrichten
- 4.2
- Einblick in den praktischen Zuchtbetrieb beim Rind
- 4.3
- Einblick in die Aufzeichnungen zur Bestandsführung
- 4.4
- Einblick in die Exterieurbewertung des Rindes; Fähigkeit, praktische Rinderbeurteilung
Schweinehaltung
- 1.
- Allgemeines
- 1.1
- Überblick über die Leistungsmerkmale in der Schweinehaltung
- 1.2
- Überblick über die wichtigsten Schweinerassen und deren Eignung für Kreuzungsprogramme
- 2.
- Ferkelerzeugung
- 2.1
- Überblick über den praktischen Zuchtbetrieb beim Schwein
- 2.2
- Überblick über die praktische Ferkelaufzucht; Fähigkeit zur Betreuung der Sauen und Ferkel
- 3.
- Schweineproduktion
- 3.1
- Fähigkeit zum richtigen Umgang mit Schweinen; Bereitschaft zur Umsetzung tierschutzrelevanter Maßnahmen in der täglichen Arbeit
- 3.2
- Einblick über Hygienemaßnahmen in der Schweinehaltung
- 3.3
- Fähigkeit, die Gesundheitsmerkmale beim Schwein zu erkennen
- 3.4
- Fähigkeit, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen
- 3.5
- Einblick in die Exterieurbeurteilung des Schweines; Fähigkeit zur Beurteilung von Schweinen
- 3.6
- Überblick über Aufstallungsformen in der Schweinehaltung
- 3.7
- Einblick in betriebliche Aufzeichnungen in der Schweinehaltung
- 3.8
- Fähigkeit, die Arbeiten im Schweinestall zu verrichten; Bereitschaft, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen
- 3.9
- Überblick über verschiedene Betriebsformen in der Schweinehaltung
- 4.
- Schweinefütterung
- 4.1
- Überblick über verschiedene Schweinefuttermittel
- 4.2
- Überblick über die Grundsätze der Schweinefütterung
- 4.3
- Fähigkeit, Schweine bedarfsgerecht zu füttern
Anlage 5
Praktikumsinhalte Gartenbau
- 1.
- Der Praktikumsbetrieb
- −
- Fähigkeit, den natürlichen Standort und die Organisation eines Gartenbaubetriebes zu beschreiben und zu bewerten
- 1.1
- Standortfaktoren
- −
- Überblick über die natürlichen Standortfaktoren des Ausbildungsbetriebes wie Klima, Lage und Boden
- −
- Überblick über die wirtschaftlichen Standortfaktoren des Ausbildungsbetriebes
- 1.2
- Aufbau
- −
- Kenntnisse über den Ausbildungsbetrieb
- •
- Spartenzugehörigkeit
- •
- Produktionsintensität
- •
- Absatzwege
- •
- Kulturräume, Kultureinrichtungen
- •
- maschinelle Ausstattung
- •
- Verkaufseinrichtungen
- 1.3
- Aufgaben
- −
- Überblick über Beschaffung, Erzeugung, Absatz, Dienstleistung und Betriebsführung
- 1.4
- Soziale Beziehungen
- −
- Kenntnis über Arbeitskräftebesatz, berufliche Qualifikation, Arbeitsleistungen, Arbeitsorganisation, Leitungs- bzw. Führungsstruktur, gruppendynamische Prozesse im Betrieb
- −
- Überblick über Aufbau und Aufgaben berufsständischer Organisationen (Wirtschaftsorganisationen, Berufs- und Fachverbände, Gewerkschaften, Verwaltungen, Sozialversicherungen, Selbsthilfeeinrichtungen)
- 1.5
- Arbeits- und Tarifrecht
- −
- Kenntnis wesentlicher Teile und Bestimmungen
- •
- des Arbeitsvertrages
- •
- der Tarifverträge
- •
- der Arbeitsschutzgesetze
- •
- von Beurteilungsregeln
- −
- Überblick über die Gefahren beim Umgang mit betrieblichen Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten sowie Einrichtungen
- −
- Fähigkeiten bei Maßnahmen der Ersten Hilfe
- −
- Überblick über die Vorschriften der Feuerverhütung und der Verhaltungsweise bei Entstehungsbränden
- −
- Fähigkeiten zum Umgang mit Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzgeräten
- 2.
- Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung
- −
- Bereitschaft, Umwelt- und Naturschutz im persönlichen und betrieblichen Umfeld zu verwirklichen und entsprechende Maßnahmen von Gesellschaft und Staat zu unterstützen
- −
- Einsicht in die Bedeutung und Ziele des Natur- und Umweltschutzes
- −
- Kenntnis möglicher Umweltbelastungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung
- −
- Kenntnis kritischer Betriebsmittel sowie ihr umweltschonender und wirtschaftlicher Einsatz (Energie, Wasser, Erden, Dünger, Pflanzenbehandlungsmittel, Verpackung sowie über die Entsorgung von organischen und anorganischen Abfällen)
- 3.
- Betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
- −
- Fähigkeit, Betriebsbedingungen, Faktorausstattung und Betriebsorganisation des Praktikumsbetriebes zu erfassen
- −
- Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Absatz, Betriebsbedingungen und Betriebsorganisation
- −
- Einsicht in Witterungs- und Wachstumsabläufe
- −
- Kenntnis des Informationsangebotes in Gärtnereien (Kulturkarteien, Fachbüchern, Fachzeitschriften, Katalogen, Gebrauchsanweisungen etc.)
- −
- Kenntnis von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Aufwandsmengen, Kultur- und Aufwandszeiten
- −
- Kenntnis der Kosten wichtiger Betriebsmittel
- −
- Kenntnis der Preisbildung bei gärtnerischen Produkten (Staffelpreis, Preisnachlässe, MwSt.)
- −
- Kenntnis der Absatzwege, Absatzformen, Absatzstrategien (Warenpräsentation, Verkaufsförderung, Werbung)
- −
- Fähigkeit, ein Verkaufsgespräch zu führen und den Kunden zu beraten
- −
- Fähigkeit, die im Produktionsbetrieb schwerpunktmäßig vertretenen Produktionsverfahren betriebswirtschaftlich zu beurteilen
- −
- Überblick über die besonderen Aufgaben der Unternehmensführung
- −
- Einblick in den Ablauf des Rechnungswesens des Betriebes
- 4.
- Böden, Erde, Substrate
- −
- Kenntnis der Bodenarten, Bodenbestandteile, Erden und Substrate
- −
- Fähigkeit, Erden und Substrate für die verschiedenen Kulturen aufzudüngen, aufzukalken, mit Zuschlagstoffen zu versehen und zu mischen
- 5.
- Kultur und Verwendung von Pflanzen
- −
- Fähigkeit, Pflanzen zu bestimmen sowie deren Ansprüche und Eigenschaften kennen
- 5.1
- Kultur- und Pflegemaßnahmen
- −
- Überblick über Vermehrungs- und Bewässerungsarten
- −
- Fertigkeit, Vermehrungen durchzuführen (Aussaat, Stecklingsvermehrung, Veredlung, Absenker, Risslinge, Wurzelschnittlinge u. a.)
- −
- Fertigkeit, wichtige Kulturarbeiten durchzuführen (Pikieren, Stutzen, Topfen, Pflanzen, Roden, Ballieren u. a.)
- −
- Fertigkeit, Pflege- und Pflanzenbehandlungsmaßnahmen durchzuführen (Bewässerung, Düngung, Pflanzenschutz, Beikrautbekämpfung, Schnitt, Aufleiten, Stäben, Ausdünnungsmaßnahmen)
- −
- Fähigkeit, aufgrund von Bodenuntersuchungsergebnissen Düngebedarf zu berechnen
- −
- Kenntnis wichtiger Düngerarten und Pflanzenbehandlungsmittel
- −
- Fähigkeit, wichtige Pflanzenschädlinge und -krankheiten zu bestimmen und zu bekämpfen (biologisch und chemisch)
- 5.2
- Ernte und Aufbereitung
- −
- Überblick über Erntetechnik, Sortierung (inkl. Sortierkriterien und Handelsklassen), Lagerung, Kennzeichnung, Verpackung, Warenpräsentation
- −
- Fähigkeit der Warenaufbereitung nach der Ernte
- 6.
- Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
- −
- Kenntnisse über die Wartung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen, Kulturräumen, Heizungs- und Wasserversorgungsanlagen
- −
- Fähigkeit, Einrichtungen zur Bewässerung, Düngung und Klimaregelung zu bedienen
- −
- Kenntnis über Anschaffungs- und Unterhaltungskosten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
- −
- Kenntnis über die Bauteile von Kulturräumen, ihrer Einrichtung sowie Heizungsanlagen und ihre Funktion
- −
- Aufbau und Funktion von Motoren und Kraftübertragungselementen erklären
- −
- Schutzvorrichtungen an mechanischen und elektrischen Anlagen erklären
- −
- Arbeitssicherheit beachten
Anlage 6
Rahmenplan für den Lehrgang Technik im Gartenbau
Der einwöchige Lehrgang soll so gestaltet werden, dass die Teilnehmer einen Überblick über die verschiedenen Techniken erhalten und bei einem praktischen Einsatz Grundfertigkeiten erlangen.
- 1.
- Arbeitsmaschinen
- 1.1
- Überblick über Bauarten von Motorgeräten und Fahrzeugen des Gartenbaues
- 1.2
- Überblick über Einsatzbereiche und Verwendung von Motorgeräten unterschiedlicher Bauarten
- 1.3
- Fähigkeit, Einachsschlepper und Motorhacken unterschiedlicher Bauart auf Betriebs- und Verkehrssicherheit zu überprüfen und einzusetzen
- 2.
- Einsatz von Pflanzenschutzgeräten
- 2.1
- Überblick über Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
- 2.2
- Fähigkeit, verschiedene Gerätebauarten zu unterscheiden und zu warten
- 2.3
- Fertigkeit, Spritzgeräte einzustellen, einzusetzen und zu warten
- 2.4
- Fähigkeit, Nebelgeräte und Verdampfer einzusetzen und instand zu halten
- 2.5
- Fähigkeit, die Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes zu erfüllen
- 3.
- Betrieb von Gewächshäusern
- 3.1
- Überblick über Gewächshausbauweisen und -einrichtungen, insbesondere Bewässerungstechnik
- 3.2
- Fähigkeit, verschiedene Gewächshausbauweisen und -bauteile sowie Bewässerungstechniken zu unterscheiden und zu erkennen
- 3.3
- Fähigkeit, Kontroll- und Wartungsarbeiten an verschiedenen Gewächshausteilen und Bewässerungseinrichtungen auszuführen
- 4.
- Einsatz von Topfmaschinen
- 4.1
- Überblick über Topfmaschinen
- 4.2
- Fähigkeit, die Topfmaschinen zu bedienen und umzurüsten
- 4.3
- Fähigkeit, die Topfmaschinen zu pflegen und instand zu halten
- 5.
- Einsatz von Sämaschinen
- 5.1
- Überblick über verschiedene Sägeräte
- 5.2
- Fähigkeit, Sägeräte zu bedienen und umzurüsten
- 5.3
- Fähigkeit, Sägeräte zu pflegen und instand zu setzen
- 6.
- Einsatz von Maschinen und Geräten zur Bodenbearbeitung
- 6.1
- Überblick über verschiedene Maschinen und Geräte zur Bodenbearbeitung
- 6.2
- Fähigkeit, Maschinen und Geräte zur Bodenbearbeitung zu bedienen und umzurüsten
- 6.3
- Fähigkeit, Maschinen und Geräte zur Bodenbearbeitung zu pflegen und instand zu setzen
- 7.
- Unfallverhütung
- 7.1
- Kenntnisse zum Unfallschutz im Gartenbau
Anlage 7
Praktikumsinhalte Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung
- 1.
- Baustellenabwicklung und Bautechnik
- 1.1
- Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen
- −
- Überblick über die Kostenermittlung und Kalkulationsvorgänge anhand eines Leistungsverzeichnisses; Erstellung eines Leistungsverzeichnisses bzw. Angebotes
- −
- Kenntnis einschlägiger Regelwerke
- −
- Fähigkeit, Ausführungs- und Pflanzpläne sowie das Leistungsverzeichnis zu lesen und auf die Baustelle zu übertragen
- −
- Fähigkeit, eine Baustelle einzurichten und abzuräumen
- −
- Fähigkeit, Schutzvorrichtungen für vorhandene Vegetation und bauliche Anlagen zu erstellen bzw. vorhandene Vegetation für eine weitere Verwendung herzurichten
- 1.2
- Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen
- −
- Kenntnisse der Bodenarten, Bodenbestandteile, Erden und Substrate
- −
- Fähigkeit, Befahr- und Bearbeitbarkeit von Böden zu beurteilen
- −
- Fähigkeit, Böden, Erden und Substrate für bautechnische Erdarbeiten vorzubereiten bzw. zu verbessern
- −
- Kenntnisse über die Beurteilung und Verbesserung des Baugrunds
- −
- Fähigkeit, Gräben und Gruben auszuheben und zu sichern sowie Bodenmodellierungen, insbesondere bei Außenanlagen, Freizeitanlagen, Wasseranlagen oder Golfplätzen auszuführen
- −
- Fähigkeit, Entwässerungsrohre zu verlegen, Oberflächenläufe, Kontroll- und Sickerschläuche und Bewässerungssysteme einzubauen
- 1.3
- Herstellen von befestigten Flächen
- −
- Fähigkeit, Schutz-, Dicht-, Trag- und Dränschichten sowie Ausgleichs- und Deckschichten aus Gesteinsgemischen herzustellen
- −
- Fähigkeit, Decken aus Natur- und Kunststoffen sowie Plattenbeläge einzubauen sowie Wege und Plätze zu pflastern
- 1.4
- Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen
- −
- Kenntnis über die Verwendung von Natursteinen und Betonfertigteilen
- −
- Fähigkeit, Mauern, Treppen, Wasseranlagen und Außenanlagen (Pergolen, Zäune, Rankvorrichtungen, Lärmschutzwände, Sport- und Spielgeräte) zu erstellen
- 2.
- Vegetationstechnik, Kultur und Verwendung von Pflanzen
- 2.1
- Verwendung von Pflanzen
- −
- Kenntnisse über gestalterische Grundsätze, Ansprüche und Verwendung der Pflanzen (Stauden, Gehölze, Blumenzwiebeln, Einjahresblumen, Rasen, Wiesengemeinschaften)
- −
- Kenntnisse über Pflegemaßnahmen von Pflanzen (Düngung, Pflanzenschutz) und allgemeine Pflegearbeiten
- −
- Kenntnisse über die Kennzeichnung, Lagerung und den Transport von Pflanzen
- −
- Fähigkeit, Pflanzen zu bestimmen sowie deren Ansprüche, Eigenschaften und Verwendung kennen
- 2.2
- Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten
- −
- Fähigkeit, Pflanzungen fachgerecht zu planen
- −
- Fähigkeit, Standorte für Pflanzungen von Gehölzen, Solitärgehölzen und Stauden, Einjahresblumen vorzubereiten und Pflanzungen durchzuführen
- −
- Fähigkeit, Wechselbepflanzungen durchzuführen
- −
- Fähigkeit, Ansaatflächen (Rasen, Wiesen, Zwischenbegrünung) vorzubereiten und anzusäen
- −
- Fähigkeit, Fertigstellungs- und Unterhaltungspflege von landschaftsgärtnerischen Gesamtwerken durchzuführen
- −
- Fähigkeit, Pflanzenbehandlung bei Anlieferung und Einschlag durchzuführen
- −
- Kenntnisse über Bestellung, Abnahme, Einschlag und Qualitätsbestimmungen von Pflanzen
- 3.
- Der Praktikumsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
- −
- Fähigkeit, den Standort und die Organisation eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes zu beschreiben und zu bewerten
- −
- Überblick über die natürlichen und wirtschaftlichen Standortfaktoren des Ausbildungsbetriebes
- −
- Kenntnisse über den Aufbau des Ausbildungsbetriebes (Leistungen, Kundenstruktur, Betriebsausstattung, Einrichtungen für den Kunden, Baustellenabwicklung)
- −
- Überblick über die Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
- −
- Kenntnis über Arbeitskräfteeinsatz, berufliche Qualifikation, Arbeitsleistungen, Arbeitsorganisation, Leitungs- bzw. Führungsstruktur, gruppendynamische Prozesse im Betrieb
- −
- Überblick über Aufbau und Aufgaben berufsständischer Organisationen (Wirtschaftsorganisationen, Berufs- und Fachverbände, Gewerkschaften, Verwaltungen, Selbsthilfeeinrichtungen)
- −
- Kenntnis wesentlicher Teile und Bestimmungen des Arbeitsvertrages, der Tarifverträge, der Arbeitsschutzgesetze und von Beurteilungsregeln
- −
- Überblick über die Gefahren beim Umgang mit betrieblichen Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten sowie Einrichtungen; Kenntnis der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
- −
- Fähigkeiten bei Maßnahmen der Ersten Hilfe
- −
- Überblick über die Vorschriften der Feuerverhütung und Fähigkeit zum Umgang mit Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzgeräten
- 4.
- Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung
- −
- Bereitschaft, Umwelt- und Naturschutz im persönlichen und betrieblichen Umfeld zu verwirklichen und entsprechende Maßnahmen von Gesellschaft und Staat zu unterstützen
- −
- Einsicht in die Bedeutung und Ziele des Natur- und Umweltschutzes
- −
- Kenntnis möglicher Umweltbelastungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung
- −
- Kenntnis kritischer Betriebsmittel sowie deren umweltschonender und wirtschaftlicher Einsatz (Energie, Wasser, Erden, Dünger, Benzin, Diesel, Schmieröle, Pflanzenbehandlungsmittel, Verpackung sowie über die Entsorgung von organischen und anorganischen Abfällen)
- −
- Kenntnis über Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus für den Umweltschutz (Renaturierung, Begrünung, Lawinenverbau)
- 5.
- Betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
- −
- Fähigkeit, Betriebsbedingungen, Faktorausstattung und Betriebsorganisationen des Praktikumsbetriebes zu erfassen
- −
- Kenntnis der Zusammenhänge zwischen der Art der Dienstleistungen, Betriebsbedingungen und Betriebsorganisation
- −
- Einsicht in Witterungs- und Wachstumsabläufe
- −
- Kenntnis des Informationsangebotes für den Betrieb (Fachbücher, Fachzeitschriften, EDV-Programme, Kataloge, Gebrauchsanweisungen, Kalkulationshilfen)
- −
- Kenntnis der Normen und Vorgaben (DIN, VOB)
- −
- Kenntnis über das Berichtswesen (Art, Grund, Verwertung)
- −
- EDV-Einsatzmöglichkeiten im Gartenbau
- −
- Kenntnis über Baustellenaufmaß und -abrechnung
- −
- Kenntnis von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Aufwandsmengen und -zeiten für landschaftsgärtnerische Arbeiten
- −
- Überblick über die Vor- und Nachkalkulation von Baustellen und landschaftsgärtnerische Arbeiten
- −
- Kenntnis über Kostenstruktur, Auftragsorganisation (Verkaufsförderung, Werbung)
- −
- Kenntnis über Wege der Material- und Pflanzenbeschaffung (Lieferanten, Lieferweg, Lieferbedingungen)
- 6.
- Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
- −
- Kenntnisse über die Wartung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen, und Wasserversorgungsanlagen
- −
- Kenntnis über Anschaffungs- und Unterhaltungskosten von Maschinen, Fahrzeugen, Geräten und Betriebseinrichtungen; Abschreibung
- −
- Aufbau und Funktion von Motoren und Kraftübertragungselementen erklären
- −
- Schutzvorrichtungen an mechanischen und elektrischen Anlagen erklären
- −
- Arbeitssicherheit beachten
- −
- Kenntnis über die Eigenschaften und Verwendung von Materialien und Werkstoffen
- −
- Fähigkeit, für den jeweiligen Einsatzbereich die geeigneten Maschinen und Geräte auszuwählen und einzusetzen
Anlage 8
Praktikumsinhalte Hauswirtschaft und Ernährung
Die Praktikanten überblicken die Struktur und die Arbeitsabläufe des Betriebes. Sie handeln in Teilbereichen selbstständig.
- 1.
- Praktikumsinhalte landwirtschaftlicher Unternehmerhaushalt
- 1.1
- Der Praktikumsbetrieb
- −
- Aufbau und Organisation des Praktikumsbetriebes
- −
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- −
- Hygiene und Umweltschutz
- 1.2
- Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
- −
- Arbeitsorganisation
- −
- Betriebliche, marktwirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beziehungen
- 1.3
- Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
- −
- Bedarf und Ansprüche von zu versorgenden Personen
- −
- Speisenzubereitung und Service
- −
- Reinigen und Pflegen von Räumen
- −
- Reinigen und Pflegen von Textilien
- −
- Vorratshaltung und Warenwirtschaft
- 1.4
- Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
- −
- Erfassen des Betreuungsbedarfs
- −
- Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen
- −
- Motivation und Beschäftigung personen- und anlassorientiert umsetzen
- 1.5
- Einkommenskombinationen
- −
- Betriebsspezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote
- −
- Kundenorientierung und Marketing
- −
- Arbeitsorganisation und Wirtschaftlichkeit
- −
- Qualitätsmanagement
- 2.
- Praktikumsinhalte sonstige Betriebe
- 2.1
- Der Praktikumsbetrieb
- −
- Aufbau, Organisation und Arbeitsbedingungen
- −
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
- −
- Hygiene
- −
- Umweltschutz
- 2.1
- Arbeitsorganisation und betriebliche Abläufe
- −
- Betriebliche Abläufe
- −
- Arbeitsorganisation
- −
- Marktwirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
- −
- Qualitätssichernde Maßnahmen
- 2.1
- Marketing und Entwicklungsmöglichkeiten
- −
- Marketing
- −
- Entwicklungsmöglichkeiten